Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dieser Verzicht hat jedoch klare Grenzen: Bei einem grob fahrlässig ermöglichten Diebstahl oder bei einem Versicherungsfall unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss bleibt das Recht zur Leistungskürzung bestehen.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung zu kürzen.
Dieser Verzicht gilt nicht, wenn
- durch grobe Fahrlässigkeit der Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wurde oder
- der Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt wurde.
In diesen Fällen bleibt es dabei, dass der Versicherer berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, muss normalerweise mit einer gekürzten Leistung rechnen. Hier verzichtet der Versicherer grundsätzlich auf diese Kürzung. Ausgenommen sind zwei Situationen: wenn grobe Fahrlässigkeit den Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht hat, und wenn der Versicherungsfall unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln eingetreten ist. In diesen Fällen darf die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Häufige Fragen
Kürzt der Versicherer die Leistung, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Grundsätzlich nein. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung zu kürzen.
In welchen Fällen gilt der Verzicht auf die Kürzung nicht?
Der Verzicht gilt nicht, wenn durch grobe Fahrlässigkeit der Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wurde oder wenn der Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt wurde.
Was passiert bei Alkohol- oder Diebstahlfällen mit meiner Leistung?
In diesen Fällen bleibt der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024