Mit dem Rabattschutz der Neodigital Kfz-Versicherung bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse trotz eines ersten belastenden Schadens im Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung erhalten, sodass keine Rückstufung erfolgt. Voraussetzung ist unter anderem ein Pkw mit mindestens SF 6 und ein schadenfreier Vertrag im laufenden Versicherungsjahr. Hier erfahren Sie, wie der Rabattschutz im Schadenfall wirkt, welche Laufzeit gilt und was bei Kündigung, Fahrzeugverkauf oder Versichererwechsel passiert.
Ob der Baustein Rabattschutz vereinbart ist, entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
Was ist Rabattschutz?
Sie können in Erweiterung der Bedingungen einen Rabattschutz für den Vertrag abschließen. Der Rabattschutz bezieht sich immer auf die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung.
Voraussetzung für den Abschluss des Rabattschutzes sind:
- Das versicherte Fahrzeug ist ein Pkw (ohne Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge).
- Die SF-Klasse beträgt in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung mindestens SF 6 oder besser.
- Der Vertrag gilt im laufenden Versicherungsjahr als schadenfrei. Dies gilt auch bei berechtigter Übernahme des Schadenverlaufs.
Wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen zum Versicherungsbeginn nicht vorgelegen haben, wird der Vertrag rückwirkend ab Versicherungsbeginn so gestellt, dass kein Rabattschutz vereinbart gilt. Der durch den Rabattschutz zu viel gezahlte Beitrag wird erstattet.
Was passiert im Schadenfall zum Rabattschutz?
Der Rabattschutz wirkt sich wie folgt aus:
Bei Vereinbarung des Rabattschutzes führt Ihr erster belastender Schaden im Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Im folgenden Kalenderjahr erfolgt aber keine Weiterstufung in die nächstbessere SF-Klasse.
Für jeden weiteren belastenden Schaden nach dem ersten Schaden im Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung entsprechend. Das heißt zum Beispiel, dass bei zwei Schäden die Rückstufung so erfolgt, als ob nur ein Schaden eingetreten wäre.
Laufzeit des Rabattschutzes und mögliche Folgen bei Beendigung des Rabattschutzes
Der Rabattschutz wird für die Dauer eines Versicherungsjahres abgeschlossen. Wenn Sie den Rabattschutz vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Kündigung vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird, erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung (Rückstufung für Pkw im Schadenfall).
Kündigungsmöglichkeit zum Rabattschutz
Der Rabattschutz ist ein rechtlich selbständiger Vertrag und kann gekündigt werden.
Was passiert bei Veräußerung des Fahrzeugs mit dem Rabattschutz?
Bei Veräußerung des Fahrzeugs geht der Rabattschutz nicht auf den Erwerber über. Für die Ermittlung der SF-Klasse für den Erwerber gelten die Bedingungen ohne Berücksichtigung des bisher vereinbarten Rabattschutzes.
Was bestätigen wir Ihrem neuen Versicherer?
Bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer bestätigen wir auf Anfrage des neuen Versicherers den Schadenverlauf, der sich ohne diese Sonderregelung ergeben hätte.
Was bedeutet das konkret?
Der Rabattschutz sorgt dafür, dass der erste belastende Schaden im Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung nicht zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse führt. Voraussetzung ist unter anderem ein Pkw mit mindestens SF 6 und ein schadenfreier Vertrag. Ab dem zweiten Schaden erfolgt die Rückstufung so, als ob nur ein Schaden eingetreten wäre, und im Folgejahr gibt es keine Weiterstufung in die nächstbessere Klasse. Der Rabattschutz gilt für ein Versicherungsjahr und geht bei Verkauf des Fahrzeugs nicht auf den Käufer über.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss ich für den Rabattschutz erfüllen?
Das versicherte Fahrzeug muss ein Pkw sein (ohne Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge), die SF-Klasse muss in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung mindestens SF 6 oder besser betragen, und der Vertrag muss im laufenden Versicherungsjahr als schadenfrei gelten. Das gilt auch bei berechtigter Übernahme des Schadenverlaufs.
Was passiert mit meiner SF-Klasse, wenn ich mit Rabattschutz einen Schaden habe?
Der erste belastende Schaden im Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung führt nicht zu einer Rückstufung. Im folgenden Kalenderjahr erfolgt allerdings keine Weiterstufung in die nächstbessere SF-Klasse. Ab dem zweiten Schaden wird zurückgestuft, so als ob nur ein Schaden eingetreten wäre.
Was gilt, wenn ich den Rabattschutz vor Ablauf des Versicherungsjahres kündige?
Wird die Kündigung vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres wirksam, erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung wie bei einem Pkw im Schadenfall.
Geht der Rabattschutz beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Käufer über?
Nein. Bei Veräußerung des Fahrzeugs geht der Rabattschutz nicht auf den Erwerber über. Die SF-Klasse für den Erwerber wird ohne Berücksichtigung des bisher vereinbarten Rabattschutzes ermittelt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024