Wer mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland unterwegs ist und dringend verschreibungspflichtige Arzneimittel braucht, erhält bei der Neodigital in der Kfz-Versicherung Hilfe: Lassen sich die Medikamente vor Ort nicht beschaffen, wird der Versand organisiert und die Versandkosten werden übernommen, während die Kosten für die Arzneimittel selbst nur vorgestreckt werden und innerhalb eines Monats nach der Reise zurückzuzahlen sind.
In Erweiterung der Leistungen vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und übernehmen hierfür die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie oder eine mitversicherte Person befinden sich auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland.
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit nötig.
- Weder diese Arzneimittel noch ein Ersatzpräparat, das ein von uns eingeschalteter Arzt benennt, können an Ort und Stelle beschafft werden.
Die Kosten für die Arzneimittel selbst strecken wir nur vor. Sie müssen diese binnen eines Monats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zurückzahlen.
Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversandes entscheidet der von uns eingeschaltete Arzt. Er trifft diese Entscheidung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt im Ausland oder mit dem Hausarzt.
Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn:
- keine Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann,
- das Arzneimittel als Suchtmittel gilt,
- das Arzneimittel nicht verkehrsfähig ist oder
- das Arzneimittel aus sonstigen gesetzlichen oder auf behördlicher Anordnung beruhenden Gründen nicht versandt werden darf.
Eine etwaige Abholung und Auslösung des Arzneimittels beim Zoll haben Sie selbst zu veranlassen. Wir erstatten die Kosten für die Abholung der Arzneimittel beim Zoll.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug dringend verschreibungspflichtige Medikamente benötigen und diese vor Ort nicht erhältlich sind, wird der Versand organisiert und bezahlt. Die reinen Arzneimittelkosten werden nur vorgestreckt und müssen innerhalb eines Monats nach der Reise auf einmal zurückgezahlt werden. Ob der Versand nötig ist, entscheidet ein eingeschalteter Arzt nach Rücksprache. In bestimmten Fällen – etwa bei fehlenden Genehmigungen oder bei Suchtmitteln – ist der Versand ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für die Medikamente selbst dauerhaft übernommen?
Nein. Die Kosten für die Arzneimittel selbst werden nur vorgestreckt. Sie müssen diese binnen eines Monats nach Beendigung der Reise in einer Summe zurückzahlen. Übernommen werden die Kosten für die Vermittlung des Versands sowie für die Abholung beim Zoll.
Wer entscheidet, ob ein Arzneimittelversand notwendig ist?
Das entscheidet der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt im Ausland oder mit dem Hausarzt.
In welchen Fällen findet kein Arzneimittelversand statt?
Es erfolgt kein Versand, wenn keine Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann, wenn das Arzneimittel als Suchtmittel gilt, nicht verkehrsfähig ist oder aus sonstigen gesetzlichen oder behördlich angeordneten Gründen nicht versandt werden darf.
Muss ich die Medikamente beim Zoll selbst abholen?
Ja. Eine etwaige Abholung und Auslösung des Arzneimittels beim Zoll müssen Sie selbst veranlassen. Die Kosten für die Abholung beim Zoll werden allerdings erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024