Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital kann sich Ihr Beitrag durch tarifliche Maßnahmen ändern: Ein unabhängiger Treuhänder prüft jährlich Typ- und Regionalklasse anhand des Schadenbedarfs, sodass Ihr Fahrzeug einer anderen Klasse zugeordnet werden kann. Auch Tarifänderungen, gesetzliche Vorgaben und eine geänderte Tarifstruktur können den Beitrag beeinflussen – teils verbunden mit einem Kündigungsrecht.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Regionalklasse
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Tarifänderung
Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmungen) finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an auf bestehende Verträge Anwendung. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und des neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich bekannt zu geben und Sie über Ihr Kündigungsrecht zu belehren.
Wir können Versicherungsnehmer zum Zwecke der risikogerechten Tarifierung nach gleichartigen Merkmalen zu Gruppen von Risiken verbinden, um ein ausgewogenes Verhältnis von Beitrag und Schadenszahlungen zu erlangen. Zu Beginn jedes neuen Versicherungsjahres können für jede der nach gleichartigen Merkmalen gebildeten Gruppen Nachlässe gegenüber dem allgemeinen Veränderungssatz eingeräumt werden, wenn eine nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik auf der Grundlage von bei uns vorhandenen Daten durchgeführte Bewertung dies rechtfertigt.
Die Nachlässe gelten nur für das jeweils neue Versicherungsjahr. Risikogerechte Merkmale im Sinne des Vorgenannten sind z. B. rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbeiträge, Dauer und Umfang der bisherigen Vertragsbeziehung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Tarifgruppe sowie Merkmale des Fahrzeugs.
Kündigungsrecht
Führt eine Änderung in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung führen.
Dies gilt für die Kaskoversicherung, die Schutzbrief-, die Fahrerschutz- und die Auslandsschadenschutzversicherung entsprechend.
Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Änderung der Tarifstruktur
Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklassen, Typklassen, Tarifgruppen, Stärkemerkmale, Stärkeklassen zu ändern. Dies setzt voraus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
In diesem Fall haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Kfz-Beitrag kann sich ändern, wenn Ihr Fahrzeug einer anderen Typ- oder Regionalklasse zugeordnet wird. Ein unabhängiger Treuhänder prüft dafür jährlich, wie sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps beziehungsweise Ihrer Region im Vergleich zum Durchschnitt entwickelt hat. Auch allgemeine Tarifänderungen, gesetzliche Vorgaben oder eine geänderte Tarifstruktur können den Beitrag beeinflussen. Solche Änderungen gelten ab dem nächsten Versicherungsjahr, und bei einer Beitragserhöhung besteht in bestimmten Fällen ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wer entscheidet, ob mein Fahrzeug in eine andere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wird?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps beziehungsweise Ihrer Region im Verhältnis zu allen Typen bzw. Regionen erhöht oder verringert hat. Ergibt sich daraus eine Veränderung, kann Ihr Fahrzeug einer anderen Klasse zugeordnet werden.
Ab wann wird eine Beitragsänderung durch eine neue Klasseneinstufung wirksam?
Die mit der neuen Zuordnung verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Muss ich über eine Tarifänderung informiert werden?
Ja. Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Tarifänderung mit Kenntlichmachung der Unterschiede zwischen altem und neuem Tarif spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich bekannt zu geben und Sie über Ihr Kündigungsrecht zu belehren.
Wann habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Führt eine Änderung in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, besteht ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, gilt dies nur, wenn sie in Summe zu einer Erhöhung führen. Für Kasko-, Schutzbrief-, Fahrerschutz- und Auslandsschadenschutzversicherung gilt dies entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024