Die Neodigital Kfz-Versicherung erweitert mit der Mallorca-Police den Haftpflichtschutz auf gemietete Pkw im Ausland: Wer im Urlaub einen versicherungspflichtigen Mietwagen fährt und dabei einen Haftpflichtschaden verursacht, ist über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert – begrenzt auf die ersten drei Monate ab Anmietung und nur außerhalb Deutschlands, wenn keine eigene Deckung des Mietwagens greift.
Die Versicherung eines Pkw, eines Kraftrads oder eines Campingfahrzeugs umfasst zusätzlich auch Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie beim Gebrauch eines gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw verursachen.
Versicherungsschutz besteht:
- in den Ländern, in denen für Ihr Fahrzeug Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ausgenommen ist Deutschland,
- wenn Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner den Pkw fahren,
- für die ersten 3 Monate ab Anmietung des Pkw,
- soweit nicht Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Pkw besteht.
Die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten sinngemäß für die Mallorca-Police, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Ausland einen versicherungspflichtigen Pkw mieten und damit einen Haftpflichtschaden verursachen, springt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Das gilt in den Ländern, in denen Ihr eigenes Fahrzeug versichert ist – jedoch nicht in Deutschland. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner fahren, dass die Anmietung nicht länger als drei Monate zurückliegt und dass der Mietwagen nicht bereits über eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt ist.
Häufige Fragen
Gilt der Mallorca-Police-Schutz auch für Mietwagen in Deutschland?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht nur in den Ländern, in denen Ihr eigenes Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist. Deutschland ist ausdrücklich ausgenommen.
Wie lange bin ich mit einem gemieteten Pkw abgesichert?
Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 3 Monate ab Anmietung des Pkw.
Wer darf den gemieteten Pkw fahren, damit der Schutz greift?
Der Versicherungsschutz besteht, wenn Sie selbst oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner den gemieteten Pkw fahren.
Was passiert, wenn der Mietwagen selbst schon haftpflichtversichert ist?
Dann greift die Mallorca-Police nicht. Der Schutz besteht nur, soweit nicht bereits Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Pkw besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024