Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Neodigital stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs andere Menschen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt werden oder reine Vermögensschäden entstehen. Berechtigte Ansprüche werden in Geld ausgeglichen, unberechtigte auf Kosten des Versicherers abgewehrt – zusätzlich sind verbundene Anhänger, Auflieger und abgeschleppte Fahrzeuge mitversichert.
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Folgendes eintritt:
- Personen werden verletzt oder getötet.
- Sachen werden beschädigt, zerstört oder kommen abhanden.
- Es werden Vermögensschäden verursacht, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen (reine Vermögensschäden).
Voraussetzung ist, dass deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese Ansprüche müssen sich auf Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes oder auf andere gesetzliche Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts stützen.
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren zum Beispiel das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in Geld.
Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Regulierungsvollmacht
Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren. Außerdem dürfen wir alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abgeben.
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen
Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug jemand anderem einen Schaden zufügen, übernimmt der Versicherer die berechtigten Schadenersatzansprüche und zahlt sie in Geld aus. Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Der Schutz gilt nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen. Ebenfalls mitversichert sind verbundene Anhänger und Auflieger sowie abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge ohne eigenen Haftpflichtschutz.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflicht ab, wenn ich einen anderen schädige?
Abgedeckt sind Personenschäden (Verletzung oder Tötung), Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen) sowie reine Vermögensschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen – sofern deswegen Schadenersatzansprüche nach den einschlägigen Haftpflichtbestimmungen geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn ein Schadenersatzanspruch gegen mich unberechtigt ist?
Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab. Das gilt auch dann, wenn ein Anspruch der Höhe nach unbegründet ist.
Zählt nur das Fahren zum Gebrauch des Fahrzeugs?
Nein. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren zum Beispiel auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Sind Anhänger oder abgeschleppte Fahrzeuge mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf verbundene Anhänger und Auflieger. Ebenso sind abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge mitversichert, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht – auch dann, wenn sie sich während des Gebrauchs lösen und noch in Bewegung befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024