Bei der Neodigital Kfz-Umweltschadensversicherung bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unberührt, wenn ein nach diesen Sonderbedingungen versicherter Schaden ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst – eine Rückstufung des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags findet in diesem Fall nicht statt.
Ein nach diesen Sonderbedingungen versicherter Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, führt zu keiner Rückstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden, der nach diesen Sonderbedingungen versichert ist, nur öffentlich-rechtliche Ansprüche nach sich zieht, wirkt sich das nicht negativ auf Ihre Einstufung aus. Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag wird in einem solchen Fall nicht im Schadenfreiheitsrabatt-System zurückgestuft.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt, wenn ein versicherter Schaden nur öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst?
Nein. Ein nach diesen Sonderbedingungen versicherter Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, führt zu keiner Rückstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags.
Welche Art von Schaden bleibt für die Einstufung folgenlos?
Ein nach diesen Sonderbedingungen versicherter Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, wird nicht mit einer Rückstufung berücksichtigt.
Wird der Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag bei einem solchen Schaden zurückgestuft?
Nein, in diesem Fall erfolgt keine Rückstufung des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024