Bei der Fahrerschutzversicherung von Neodigital sind Personenschäden des berechtigten Fahrers abgesichert, wenn er beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird. Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet – wobei etwa das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen nicht zum Lenken zählt.
Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers. Diese entstehen dadurch, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zum Lenken des Fahrzeugs gehört zum Beispiel nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für den berechtigten Fahrer, wenn er beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird. Als Unfall gilt dabei ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. Nicht als Lenken gelten Tätigkeiten wie das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
Häufige Fragen
Wer ist über diese Regelung abgesichert?
Abgesichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, der beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird.
Was gilt hier als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zählt das Ein- und Aussteigen zum Lenken des Fahrzeugs?
Nein. Zum Lenken des Fahrzeugs gehören zum Beispiel weder das Ein- und Aussteigen noch das Be- und Entladen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024