In der Fahrerschutzversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer unfallbedingte Personenschäden des Fahrers – etwa Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente oder Schmerzensgeld – so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, wobei die deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts gelten. Vorrangig sind jedoch Ansprüche gegen Dritte wie Schädiger, Haftpflichtversicherer oder Krankenkasse, und die Leistung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Der Versicherer ersetzt den unfallbedingten Personenschaden – zum Beispiel Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente oder Schmerzensgeld – so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Dabei leistet er nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts.
Die Kosten eines Rechtsanwaltes ersetzt der Versicherer nur dann, wenn er mit der Zahlung der Entschädigung im Verzug ist.
Vorrangige Leistungspflicht Dritter
Der Versicherer erbringt keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Dritten Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben. Dritte sind zum Beispiel Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Arbeitgeber.
Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzen können, leistet der Versicherer dennoch, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie haben den Anspruch in Textform (z.B. E-Mail) geltend gemacht.
- Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die Ihnen billigerweise zumutbar waren.
- Sie haben Ihren Anspruch wirksam an den Versicherer abgetreten.
Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht immer wirksam abtretbar. Unter anderem können Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger – zum Beispiel Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger – häufig nicht oder nur mit deren Zustimmung abgetreten werden. In diesen Fällen kann der Versicherer nicht im Voraus Leistungen erbringen, sondern erst dann, wenn abschließend geklärt ist, dass keine Ansprüche gegenüber Dritten bestehen.
Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese Ansprüche treffen – zum Beispiel ein Abfindungsvergleich –, binden den Versicherer nur, wenn er vorher zugestimmt hat.
Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssumme)?
Die Leistung des Versicherers für ein Schadenereignis ist auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssumme können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Erleidet der Fahrer bei einem Unfall einen Personenschaden, ersetzt der Versicherer diesen so, als wäre ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet – etwa bei Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente oder Schmerzensgeld. Vorrangig sind allerdings Ansprüche gegen Dritte wie Schädiger, Versicherer oder Sozialversicherungsträger; nur wenn diese nicht erfolgreich durchsetzbar sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, leistet der Versicherer trotzdem. Anwaltskosten werden nur bei Zahlungsverzug übernommen, und insgesamt ist die Leistung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Schäden werden in der Fahrerschutzversicherung ersetzt?
Ersetzt wird der unfallbedingte Personenschaden, etwa Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente oder Schmerzensgeld – und zwar so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts.
Werden Anwaltskosten übernommen?
Die Kosten eines Rechtsanwaltes werden nur dann ersetzt, wenn der Versicherer mit der Zahlung der Entschädigung im Verzug ist.
Was gilt, wenn ich Ansprüche gegen Dritte habe?
Soweit Sie gegenüber Dritten – zum Beispiel Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse oder Arbeitgeber – Anspruch auf Ersatz oder deckungsgleiche Leistungen haben, leistet der Versicherer nicht. Nur wenn dieser Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzbar ist und Sie ihn in Textform geltend gemacht, zumutbare weitere Anstrengungen unternommen und den Anspruch wirksam abgetreten haben, leistet der Versicherer dennoch.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Die Leistung für ein Schadenereignis ist auf die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden mit derselben Ursache gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe der Versicherungssumme steht im Versicherungsschein.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024