Wann darf Neodigital die Bedingungen einer bestehenden Kfz-Versicherung ändern? Der Versicherer kann einzelne Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für laufende Verträge ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn eine Regelung durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende behördliche Weisung unwirksam geworden ist. In einem solchen Fall steht dem Versicherungsnehmer außerdem ein Kündigungsrecht zu.
Der Versicherer ist berechtigt, einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung mit Wirkung für Ihre bestehenden Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Eine oder mehrere Regelungen in diesen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sind durch eines oder mehrere der folgenden Ereignisse unwirksam geworden:
- Ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrags beruhen, ändert sich.
- Es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft.
- Es ergeht eine konkrete, individuelle und uns bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Dies gilt auch dann, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Kündigungsrecht
Bei einer Bedingungsänderung haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einzelne Regeln der Kfz-Versicherungsbedingungen auch bei laufenden Verträgen anpassen, ergänzen oder austauschen. Das ist aber nur erlaubt, wenn eine Regelung unwirksam geworden ist – etwa durch eine Gesetzesänderung, ein höchstrichterliches Urteil oder eine bindende Weisung von BaFin oder Kartellbehörden. Das gilt auch, wenn eine praktisch gleiche Regelung bei einem anderen Versicherer unwirksam wurde. Wird eine Bedingung geändert, dürfen Sie den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Darf der Versicherer die Bedingungen meines bestehenden Kfz-Vertrags nachträglich ändern?
Ja, der Versicherer darf einzelne Regelungen mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, ergänzen oder ersetzen. Das ist jedoch nur unter den genannten Voraussetzungen zulässig.
Unter welchen Bedingungen ist eine Änderung überhaupt erlaubt?
Eine Änderung ist möglich, wenn eine oder mehrere Regelungen unwirksam geworden sind – durch eine Änderung des zugrunde liegenden Gesetzes, durch höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Vertrag unmittelbar betrifft, oder durch eine bindende Weisung der BaFin oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Zählt es auch, wenn eine ähnliche Regelung bei einem anderen Versicherer betroffen ist?
Ja. Die Regelung gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Bestimmung in den Bedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Kann ich kündigen, wenn die Bedingungen geändert werden?
Ja, bei einer Bedingungsänderung steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024