Für die Beitragszahlung in der Kfz-Umweltschadensversicherung von Neodigital gelten die Regelungen zur Beitragszahlung aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung entsprechend. Damit richtet sich die Zahlung des Beitrags nach denselben Grundsätzen, die auch in den AKB festgelegt sind.
Für die Beitragszahlung gelten die Regelungen C.1 bis C.3 der AKB entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Beitragszahlung wird auf die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung verwiesen. Diese Vorgaben zur Beitragszahlung gelten hier in gleicher Weise. Eigene, abweichende Bestimmungen enthält dieser Abschnitt nicht.
Häufige Fragen
Wie ist die Beitragszahlung in diesem Abschnitt geregelt?
Die Beitragszahlung richtet sich nach den entsprechend geltenden Regelungen der AKB zur Beitragszahlung.
Gibt es eigene Beitragsregeln oder wird verwiesen?
Es gibt keine eigenständigen Regeln; der Abschnitt verweist auf die entsprechend anzuwendenden Bestimmungen der AKB.
Welche konkreten Beitragsfristen oder Beträge gelten?
Konkrete Fristen oder Beträge nennt dieser Abschnitt nicht; sie ergeben sich aus den entsprechend geltenden AKB-Regelungen bzw. dem konkreten Bedingungswerk.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024