Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital wird der erste oder einmalige Beitrag 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist dann unverzüglich zu zahlen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert fehlenden Versicherungsschutz, einen Rücktritt vom Vertrag mit Geschäftsgebühr oder – beim Folgebeitrag – eine Kündigung mit sofortiger Wirkung. Auch beim Fahrzeugwechsel, bei der Zahlungsperiode und der Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten klare Zahlungsregeln.
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen, das heißt spätestens innerhalb von 14 Tagen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 10 % des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens bis 40 % des Jahresbeitrags.
Zahlung des Folgebeitrags
Rechtzeitige Zahlung
Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen,
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend den Regelungen zur Nichtzahlung des ersten oder einmaligen Beitrags verlangen.
Zahlungsperiode
Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die Versicherungsperiode nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrags kann sich von der Zahlungsperiode unterscheiden.
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund des Versicherungsvertragsgesetzes gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach dem Versicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag muss zügig nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden, sonst kann der Versicherungsschutz erst später beginnen oder ganz entfallen. Bei ausbleibendem Folgebeitrag folgt eine Zahlungsaufforderung mit Zweiwochenfrist; danach droht der Verlust des Schutzes und eine Kündigung. Für den Fall eines Fahrzeugwechsels und für die Zahlungsperiode gelten eigene Regeln, ebenso für die Beitragspflicht bei fortbestehender Leistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist dann unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Dann haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Haben Sie sie zu vertreten, beginnt der Schutz erst ab Zahlung des Beitrags. Zusätzlich kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und eine Geschäftsgebühr verlangen.
Wie hoch ist die Geschäftsgebühr nach einem Rücktritt?
Sie beträgt 10 % des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Rücktritt, höchstens jedoch 40 % des Jahresbeitrags.
Was geschieht, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie werden aufgefordert, den rückständigen Beitrag samt Verzugsschaden innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Tritt danach ein Schadenereignis ein und ist nicht gezahlt, besteht kein Versicherungsschutz. Bleiben Sie in Verzug, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden; die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024