Wer mit der Neodigital Kfz-Versicherung unzufrieden ist, sollte zunächst direkten Kontakt aufnehmen und kann sich zusätzlich an den kostenfreien Versicherungsombudsmann sowie an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Dieser Abschnitt zeigt außerdem, welche Gerichte für Klagen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer örtlich zuständig sind – auch bei einem Wohnsitz im Ausland.
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
- Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z.B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: info@neodigital-autoversicherung.de
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108 – 1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nutzen.
Gerichtsstände
Wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend von den Regelungen für den Fall, dass wir Sie verklagen, das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Bei Unzufriedenheit sollten Sie sich zuerst direkt an den Versicherer wenden. Zusätzlich stehen Ihnen der unabhängige und kostenfreie Versicherungsombudsmann, die Aufsichtsbehörde BaFin sowie der Rechtsweg offen. Für Klagen gilt: Sie können den Versicherer am eigenen Wohnsitz oder am Geschäftssitz des Versicherers verklagen; der Versicherer kann Sie an Ihrem Wohnsitz oder am Sitz Ihres Betriebs verklagen. Leben Sie im Ausland oder ist Ihr Aufenthalt unbekannt, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden bin?
Nehmen Sie zunächst direkt Kontakt mit dem Versicherer auf. Als Verbraucher können Sie sich zusätzlich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren sich der Versicherer beteiligt. Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Sie können sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vertragsabwicklung an die BaFin wenden, da der Versicherer ihrer Aufsicht unterliegt. Die BaFin ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Bei welchem Gericht kann ich Ansprüche aus meinem Versicherungsvertrag geltend machen?
Sie können insbesondere das Gericht anrufen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, oder das Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers beziehungsweise die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich ins Ausland gezogen bin?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder dieser bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024