Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital können Sie bei Streit über die Schadenhöhe – etwa über den Wiederbeschaffungswert oder den Umfang der nötigen Reparaturarbeiten – vor einer Klage einen Sachverständigenausschuss entscheiden lassen. Beide Seiten benennen dabei je einen Kraftfahrzeugsachverständigen, und bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann. Die Kosten werden nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen aufgeteilt, und der Rechtsweg bleibt Ihnen zusätzlich offen.
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. Das gilt auch für die Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder für den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten.
Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeugsachverständigen. Benennen Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen, so wird dieser von der jeweils anderen Seite bestimmt.
Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfahrens vom Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den beiden Beträgen liegen, die die beiden Sachverständigen geschätzt haben.
Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie und der Versicherer sich nicht über die Höhe des Schadens einig sind, können Sie vor einer Klage ein Sachverständigenverfahren verlangen. Beide Seiten stellen dafür einen eigenen Kraftfahrzeugsachverständigen; können diese sich nicht einigen, entscheidet ein Obmann, dessen Ergebnis zwischen den beiden Schätzungen liegen muss. Die Kosten werden danach aufgeteilt, wer in welchem Umfang recht bekommt. Der Weg zum Gericht bleibt zusätzlich offen.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren verlangen?
Wenn es Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe gibt, etwa über den Wiederbeschaffungswert oder den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten. Auf Ihren Wunsch kann dann vor einer Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.
Was passiert, wenn eine Seite keinen Sachverständigen benennt?
Benennen Sie oder der Versicherer innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Kraftfahrzeugsachverständigen, so wird dieser von der jeweils anderen Seite bestimmt.
Wer entscheidet, wenn sich die beiden Sachverständigen nicht einigen?
Dann entscheidet ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Kann sich der Ausschuss nicht auf die Person des Obmanns einigen, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Seine Entscheidung muss zwischen den beiden geschätzten Beträgen liegen.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Die Kosten werden im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen zwischen Ihnen und dem Versicherer aufgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024