Bei Neodigital gilt für die Auszahlung von Leistungen eine klare Regelung: Der Versicherer muss sich innerhalb eines Monats in Textform äußern, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt, und zahlt bei anerkanntem Anspruch innerhalb von zwei Wochen. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, sind auf Wunsch angemessene Vorschüsse möglich, und Zahlungen für eine mitversicherte Person an den Versicherungsnehmer setzen deren Zustimmung voraus.
Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (zum Beispiel per E-Mail) zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt. Die Frist beginnt, sobald dem Versicherer Ihr Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder hat er sich mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leistet er innerhalb von zwei Wochen.
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt der Versicherer – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Zahlung für eine mitversicherte Person
Sie als Versicherungsnehmer können die Zahlung für eine mitversicherte Person an Sie selbst nur mit Zustimmung der mitversicherten Person verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Nach Eingang Ihres Leistungsantrags und aller nötigen Unterlagen muss sich der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich dazu äußern, ob er zahlt. Steht der Anspruch fest oder besteht Einigkeit über Grund und Höhe, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen. Ist erst der Grund geklärt, können Sie auf Wunsch angemessene Vorschüsse erhalten. Soll eine Leistung für eine mitversicherte Person an Sie selbst gezahlt werden, braucht es dafür deren Zustimmung.
Häufige Fragen
Wie lange hat der Versicherer Zeit, über meinen Leistungsantrag zu entscheiden?
Der Versicherer muss innerhalb eines Monats in Textform erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt. Diese Frist beginnt erst, wenn ihm Ihr Leistungsantrag und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wann wird die anerkannte Leistung ausgezahlt?
Wenn der Versicherer den Anspruch anerkennt oder eine Einigung über Grund und Höhe erzielt wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen.
Kann ich bereits Geld erhalten, bevor die genaue Höhe feststeht?
Ja, steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt der Versicherer auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
Darf die Zahlung für eine mitversicherte Person an mich als Versicherungsnehmer erfolgen?
Das ist nur mit Zustimmung der mitversicherten Person möglich. Ohne deren Zustimmung können Sie die Zahlung an sich selbst nicht verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024