Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital gelten die Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäß auch für mitversicherte Personen, während die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag grundsätzlich allein dem Versicherungsnehmer vorbehalten bleibt. Eine Ausnahme besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung, wo Ansprüche direkt geltend gemacht werden können und die Leistungsfreiheit gegenüber Mitversicherten nur unter bestimmten Voraussetzungen wirkt.
Für mitversicherte Personen gelten die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäß. Für die Technische Aufsicht gilt dies nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Ausübung der Rechte
Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine andere Regelung besteht in folgendem Fall:
- Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
- die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder
- diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Was bedeutet das konkret?
Mitversicherte Personen müssen dieselben Pflichten beachten wie der Versicherungsnehmer. Rechte aus dem Vertrag darf jedoch grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer selbst ausüben, außer wenn Ansprüche in der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Ist der Versicherer wegen einer Pflichtverletzung leistungsfrei, wirkt das auch gegenüber den mitversicherten Personen – in der Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag geltend machen, wenn mehrere Personen mitversichert sind?
Grundsätzlich steht die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine Ausnahme ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Gelten die Pflichten auch für mitversicherte Personen?
Ja, die Regelungen zu den Pflichten des Versicherungsnehmers finden auf mitversicherte Personen sinngemäße Anwendung. Für die Technische Aufsicht gilt dies nur, soweit es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Wirkt sich meine Pflichtverletzung auch auf mitversicherte Personen aus?
Ja. Ist der Versicherer Ihnen gegenüber von der Leistungspflicht frei, gilt das auch gegenüber allen mitversicherten Personen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine Ausnahme.
Wann kann sich der Versicherer in der Kfz-Haftpflicht gegenüber Mitversicherten auf Leistungsfreiheit berufen?
Nur wenn die zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder ihm bekannt waren beziehungsweise infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024