Wenn Ihr Fahrzeug bei einer Neodigital Kfz-Versicherung mindestens 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz in Deutschland liegen bleibt und am Schadentag nicht mehr fahrbereit ist oder gestohlen wurde, gibt es zusätzliche Hilfe: erstattete Weiter- oder Rückfahrtkosten, bis zu drei Übernachtungen, einen Mietwagen für maximal sieben Tage sowie Hilfe bei der Fahrzeugunterstellung.
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir die nachfolgenden Leistungen unter zwei Voraussetzungen:
- Die Hilfeleistung erfolgt an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
- Das Fahrzeug kann am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden oder es wurde gestohlen.
Weiter- oder Rückfahrt
Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
- Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
- eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs, und
- eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,
- eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Bei größerer Entfernung werden die Kosten bis zur Höhe der Flugkosten der Economy-Klasse übernommen, jeweils einschließlich Zuschlägen. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 EUR.
Übernachtung
Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 80 EUR je Übernachtung und Person.
Mietwagen
Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten – sofern verfügbar. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten), bis Ihnen das versicherte Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 70 EUR je Tag.
Die Leistungen Weiter- und Rückfahrt sowie Übernachtung entfallen.
Fahrzeugunterstellung
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Was bedeutet das konkret?
Bleibt das Auto weit weg von zu Hause (mindestens 50 km Luftlinie) nach Panne, Unfall oder Diebstahl liegen und lässt sich am Schadentag nicht reparieren, greifen mehrere Hilfen. Erstattet werden Fahrtkosten für die Weiter- oder Rückfahrt, Kosten für Übernachtungen, ein Mietwagen oder die Unterstellung des Fahrzeugs. Für jede Leistung gelten eigene Höchstbeträge und zeitliche Grenzen, und bestimmte Leistungen schließen sich gegenseitig aus.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung greift diese zusätzliche Hilfe?
Die Hilfeleistung muss an einem Ort erfolgen, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist. Zusätzlich darf das Fahrzeug am Schadentag nicht fahrbereit gemacht werden können oder es muss gestohlen worden sein.
Wie viele Übernachtungen werden bezahlt und bis zu welchem Betrag?
Es werden Kosten für höchstens drei Übernachtungen übernommen, bis zu 80 EUR je Übernachtung und Person. Nehmen Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch, wird nur eine Übernachtung gezahlt. Ist das Fahrzeug wieder fahrbereit, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
Wie lange und bis zu welchem Betrag wird ein Mietwagen übernommen?
Der Mietwagen wird übernommen, bis das versicherte Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 70 EUR je Tag. Eingeschlossen sind Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten. Bei Inanspruchnahme des Mietwagens entfallen die Leistungen Weiter- und Rückfahrt sowie Übernachtung.
Wie werden die Fahrtkosten für die Weiter- oder Rückfahrt erstattet?
Bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern werden die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse erstattet. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Flugkosten der Economy-Klasse, jeweils einschließlich Zuschlägen. Zusätzlich werden nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 EUR erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024