Bleibt ein Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall liegen und kann nicht aus eigener Kraft weiterfahren, organisiert die Neodigital im Rahmen ihrer Kfz-Schutzbriefleistungen die Hilfe vor Ort: die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle bis 300 EUR, das Abschleppen bis 150 EUR sowie die Bergung, wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist – jeweils inklusive Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung.
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt nicht aus eigener Kraft fortsetzen, werden folgende Leistungen erbracht:
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die dadurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt 300 EUR. Darin enthalten sind auch die vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile.
Abschleppen des Fahrzeugs
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
Wir übernehmen die dadurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt 150 EUR. Kosten, die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstanden sind, werden hierauf angerechnet.
Bergen des Fahrzeugs
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
Wir übernehmen die dadurch entstehenden Kosten.
Was versteht man unter Panne oder Unfall?
Unter einer Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen.
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahren kann, wird zunächst versucht, es an Ort und Stelle wieder fahrbereit zu machen. Gelingt das nicht, wird das Abschleppen und – falls das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist – die Bergung organisiert. Die entstehenden Kosten werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen, und Gepäck sowie nicht gewerblich beförderte Ladung sind dabei eingeschlossen.
Häufige Fragen
Wie viel wird für die Reparatur direkt an der Pannenstelle gezahlt?
Für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 300 EUR übernommen, einschließlich der verwendeten Kleinteile.
Was passiert, wenn das Fahrzeug vor Ort nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann?
Dann wird das Abschleppen des Fahrzeugs organisiert, inklusive Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung. Die Kosten werden bis 150 EUR übernommen; bereits entstandene Kosten des Pannenhilfsfahrzeugs werden darauf angerechnet.
Sind auch Gepäck und Ladung bei Abschleppen und Bergung mitversichert?
Ja, sowohl beim Abschleppen als auch bei der Bergung sind das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung eingeschlossen.
Was gilt als Panne und was als Unfall?
Als Panne gilt jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024