Wenn bei Neodigital in der Kfz-Versicherung eine andere berechtigte Person das Fahrzeug fährt und einen Schaden verursacht, entscheidet der Grad des Verschuldens darüber, ob der Versicherer erbrachte Leistungen zurückfordern darf – von voller Rückforderung bei Vorsatz bis zum kompletten Verzicht bei Fahrern in häuslicher Gemeinschaft.
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen nicht zurück, wenn sie den Schaden schuldlos oder einfach fahrlässig herbeigeführt hat.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir jedoch berechtigt, unsere Leistung zurückzufordern. Der Umfang der Rückforderung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens.
Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nicht Sie selbst, sondern eine andere berechtigte Person mit dem Fahrzeug fährt und einen Schaden verursacht, hängt eine Rückforderung des Versicherers vom Verschulden ab. Ohne Schuld oder bei einfacher Fahrlässigkeit fordert der Versicherer nichts zurück. Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Rückforderung je nach Schwere möglich, bei Vorsatz sogar in voller Höhe. Lebt der Fahrer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, entfällt die Rückforderung selbst bei grober Fahrlässigkeit.
Häufige Fragen
Muss ein anderer Fahrer bei einem Schaden mit erbrachter Leistung rechnen?
Nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens. Bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verursachung wird nichts zurückgefordert.
Was gilt, wenn der Fahrer mit mir zusammenlebt?
Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, wird die Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung nicht zurückgefordert.
Wie viel kann bei grober Fahrlässigkeit zurückgefordert werden?
Die Leistung kann so weit zurückgefordert werden, wie es der Schwere des Verschuldens entspricht.
Gelten diese Regeln auch für Mieter oder Entleiher des Fahrzeugs?
Ja, die Regelungen gelten entsprechend auch für in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Personen sowie für den Mieter oder Entleiher.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024