Wird bei Neodigital in der Kfz-Versicherung der im Versicherungsschein genannte Pkw im Ausland gestohlen, greift für einen als Ersatz angemieteten Mietwagen die Regelung zum gleichwertigen Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass es sich beim versicherten Fahrzeug um einen Pkw handelt; die übrigen Bestimmungen zum Mietwagen bleiben bestehen.
Diese Regelung erweitert die Bestimmung zum Mietwagen und gilt für ein gleichwertiges Fahrzeug, das angemietet wird. Voraussetzung ist, dass es sich beim im Versicherungsschein genannten Fahrzeug um einen Pkw handelt.
Die sonstigen Bestimmungen zum Mietwagen bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der im Versicherungsschein genannte Pkw gestohlen wird, kann als Ersatz ein gleichwertiges Fahrzeug angemietet werden. Diese Regelung gilt nur, wenn das versicherte Fahrzeug ein Pkw ist. Alle übrigen Bestimmungen zum Mietwagen gelten weiterhin unverändert.
Häufige Fragen
Für welche Fahrzeuge gilt die Regelung zum gleichwertigen Mietwagen?
Sie gilt für ein gleichwertiges angemietetes Fahrzeug, sofern es sich beim im Versicherungsschein genannten Fahrzeug um einen Pkw handelt.
Darf der Mietwagen gleichwertig zum versicherten Fahrzeug sein?
Ja, die Regelung sieht ein gleichwertiges Fahrzeug vor, das angemietet wird.
Gelten die übrigen Mietwagen-Bestimmungen trotz dieser Erweiterung weiter?
Ja, die sonstigen Bestimmungen zum Mietwagen bleiben unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024