Bei Neodigital gilt: fällt der im Versicherungsschein genannte Pkw im Ausland durch eine Panne oder einen Unfall aus, erstreckt sich der Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen, sofern es sich beim versicherten Fahrzeug um einen Pkw handelt. Die übrigen Bestimmungen der zugrunde liegenden Mietwagenregelung bleiben dabei unverändert bestehen.
Diese Regelung erweitert die Bestimmung zum Mietwagen im Ausland nach Panne oder Unfall. Sie gilt für ein gleichwertiges Fahrzeug, das angemietet wird.
Voraussetzung ist, dass es sich beim im Versicherungsschein genannten Fahrzeug um einen Pkw handelt.
Die sonstigen Bestimmungen dieser Mietwagenregelung bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug ein Pkw ist, darf im Fall einer Panne oder eines Unfalls im Ausland ein gleichwertiges Fahrzeug angemietet werden. Diese Erweiterung ändert nichts an den übrigen Regelungen, die für den Mietwagen weiterhin gelten.
Häufige Fragen
Für welche Fahrzeuge gilt der Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen?
Die Regelung gilt, sofern es sich beim im Versicherungsschein genannten Fahrzeug um einen Pkw handelt.
Was für ein Mietwagen darf nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland angemietet werden?
Es darf ein gleichwertiges Fahrzeug angemietet werden.
Ändern sich durch diese Erweiterung die übrigen Regelungen zum Mietwagen?
Nein, die sonstigen Bestimmungen zur Mietwagenregelung bleiben unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024