Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital entfällt der vereinbarte Selbstbehalt für Glasbruchschäden, wenn statt eines kompletten Glasaustauschs eine Glasreparatur erfolgt und diese durch eine beauftragte Werkstatt ausgeführt wird. So bleibt die Selbstbeteiligung erspart, sofern beide Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Glasbruchschäden wird auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung verzichtet, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anstelle eines Glasaustausches wird eine Glasreparatur durchgeführt.
- Die Glasreparatur wird durch eine von uns beauftragte Werkstatt durchgeführt.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Glasschaden das Glas repariert statt ausgetauscht, kann die sonst fällige Selbstbeteiligung entfallen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur in einer vom Versicherer beauftragten Werkstatt erfolgt. Nur wenn beide Bedingungen zusammentreffen, wird auf den Selbstbehalt verzichtet.
Häufige Fragen
Wann muss ich bei einem Glasschaden keinen Selbstbehalt zahlen?
Der Verzicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung greift, wenn statt eines Glasaustausches eine Glasreparatur durchgeführt wird und diese durch eine vom Versicherer beauftragte Werkstatt erfolgt.
Gilt der Verzicht auf den Selbstbehalt auch beim kompletten Austausch der Scheibe?
Nein. Der Verzicht gilt nur, wenn eine Glasreparatur durchgeführt wird, nicht bei einem Glasaustausch.
Spielt es eine Rolle, welche Werkstatt die Reparatur durchführt?
Ja. Die Glasreparatur muss durch eine vom Versicherer beauftragte Werkstatt durchgeführt werden, damit auf die Selbstbeteiligung verzichtet wird.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024