Wer bei der Neodigital Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart hat, muss einen Kaskoschaden dem Schadenservice melden und die Reparatur in einer benannten Partnerwerkstatt durchführen lassen – dann werden alle notwendigen Reparaturkosten übernommen. Wählen Sie stattdessen eine freie Werkstatt oder erteilen den Auftrag vorab selbst, erstattet der Versicherer nur 85 Prozent der Kosten. Zusätzlich gibt es Abschleppkosten, einen Hol- und Bring-Service, ein Ersatzfahrzeug der Kleinwagen-Klasse und mehrere Garantieleistungen der Partnerwerkstätten.
Diese Bedingungen gelten, wenn in Ihrem Vertrag eine Werkstattbindung vereinbart wurde. Ob dies der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsschein und Ihren Beitragsrechnungen entnehmen.
Die Werkstattbindung gilt nur, wenn sich das Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland befindet und wenn ein ersatzpflichtiger Kaskoschaden vorliegt.
Schadenmeldung bei einem vorliegenden Kaskoschaden
Bei einem Schadenfall ist dieser unserem Schadenservice zu melden. Wir benennen eine Partnerwerkstatt für die Feststellung der Reparaturkosten und für die Reparatur. Sie sind verpflichtet, die Schadenfeststellung und/oder Reparatur dort durchführen zu lassen. In diesem Fall übernehmen wir alle hierfür notwendigen Reparaturkosten. Die gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen Sie direkt an die Partnerwerkstatt.
Wenn Sie eine andere Werkstatt wählen als eine unserer Partnerwerkstätten
Haben Sie den Reparaturauftrag bereits erteilt, bevor Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, oder wählen Sie eine Werkstatt, die nicht zu unseren Partnerwerkstätten gehört, erstatten wir Ihnen 85 % der Reparaturkosten. Die Reparatur muss jedoch vollständig und fachgerecht ausgeführt worden sein. Bei Glasbruchschäden erhöht sich die vereinbarte Selbstbeteiligung zusätzlich um 250 EUR.
Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird
Wird das Fahrzeug nicht repariert, zahlen wir nur die Reparaturkosten, die unsere Partnerwerkstatt kalkuliert hat. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen zur Mehrwertsteuer und gegebenenfalls zur Selbstbeteiligung.
Entschädigungshöchstgrenze
Die Höchstgrenze der Entschädigung ergibt sich aus der Kalkulation der Partnerwerkstatt. Die vereinbarte Neupreisentschädigung oder Kaufpreisentschädigung bleiben davon unberührt.
Abschleppkosten
Die Kosten für das Abschleppen vom Unfallort bis zur von uns ausgewählten Partnerwerkstatt werden von uns übernommen. Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
Hol- und Bring-Service zur Partnerwerkstatt
Wir transportieren das Fahrzeug vom Schadenort oder Ihrem Wohnort auf unsere Kosten in die von uns ausgewählte Partnerwerkstatt und zurück zu Ihnen.
Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur in der Partnerwerkstatt
Für die Dauer der Reparatur in der von uns ausgewählten Partnerwerkstatt sorgen wir auf unsere Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs der Kleinwagen-Klasse. Kosten für Kraftstoff werden nicht übernommen. Tritt an dem Ersatzfahrzeug ein Schaden ein, erstatten wir Ihnen die erhobene Selbstbeteiligung bis maximal 500 EUR.
Was wir für Sie im Rahmen der Werkstattbindung/Partnerwerkstatt ohne Glasschäden sicherstellen:
- Sofortige Kontaktaufnahme mit Ihnen nach Ihrer Schadenfallmeldung
- Partnerwerkstätten sind ausschließlich Fachwerkstätten, die regelmäßig von DEKRA überwacht und zertifiziert werden
- Verwendung von Originalersatzteilen
- Einhaltung der Herstellerangaben für Reparaturen der Partnerwerkstätten
- 6 Jahre Garantie für die ausgeführten Reparaturen
- Eintritt in die Herstellergarantie
- Fahrzeugreinigung innen und außen
Was bedeutet das konkret?
Bei vereinbarter Werkstattbindung müssen Sie einen Kaskoschaden dem Schadenservice melden und die Reparatur in einer vom Versicherer benannten Partnerwerkstatt durchführen lassen – dann werden die notwendigen Reparaturkosten übernommen, während Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt zahlen. Nutzen Sie eine andere Werkstatt oder haben den Auftrag schon vorab erteilt, gibt es nur 85 % der Reparaturkosten, bei Glasbruch zusätzlich 250 EUR mehr Selbstbeteiligung. Zusätzlich sind unter anderem Abschleppkosten, ein Hol- und Bring-Service sowie ein Ersatzfahrzeug der Kleinwagen-Klasse eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug in Deutschland befindet und ein ersatzpflichtiger Kaskoschaden vorliegt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mein Auto nicht in einer Partnerwerkstatt reparieren lasse?
Wählen Sie eine Werkstatt außerhalb der Partnerwerkstätten oder haben Sie den Reparaturauftrag schon vor der Kontaktaufnahme erteilt, werden nur 85 % der Reparaturkosten erstattet. Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht ausgeführt sein. Bei Glasbruchschäden erhöht sich die Selbstbeteiligung zusätzlich um 250 EUR.
Wann greift die Werkstattbindung überhaupt?
Sie gilt nur, wenn sich das Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland befindet und ein ersatzpflichtiger Kaskoschaden vorliegt. Ob eine Werkstattbindung vereinbart wurde, steht in Versicherungsschein und Beitragsrechnung.
Bekomme ich während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug?
Ja, für die Dauer der Reparatur in der ausgewählten Partnerwerkstatt wird auf Kosten des Versicherers ein Ersatzfahrzeug der Kleinwagen-Klasse bereitgestellt. Kraftstoffkosten werden nicht übernommen. Bei einem Schaden am Ersatzfahrzeug wird die Selbstbeteiligung bis maximal 500 EUR erstattet.
Was ist, wenn ich das Fahrzeug gar nicht reparieren lasse?
Wird das Fahrzeug nicht repariert, werden nur die Reparaturkosten gezahlt, die die Partnerwerkstatt kalkuliert hat. Dabei sind die Regelungen zur Mehrwertsteuer und gegebenenfalls zur Selbstbeteiligung zu beachten.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024