Bei der Kfz-Versicherung der Neodigital sind neben dem Versicherungsnehmer auch der berechtigte Fahrer, alle Insassen sowie Halter und Eigentümer des Fahrzeugs als mitversicherte Personen geschützt, wobei die Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag allein dem Versicherungsnehmer zustehen.
Als mitversicherte Personen gelten:
- der berechtigte Fahrer
- alle Insassen
- der Halter des Fahrzeugs
- der Eigentümer des Fahrzeugs
Die Ausübung der Rechte und die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag steht jedoch ausschließlich Ihnen zu.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind weitere Personen über den Vertrag mitversichert: der berechtigte Fahrer, alle Insassen sowie Halter und Eigentümer des Fahrzeugs. Trotzdem darf nur der Versicherungsnehmer selbst die Rechte aus dem Vertrag ausüben und Ansprüche geltend machen.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer noch mitversichert?
Als mitversicherte Personen gelten der berechtigte Fahrer, alle Insassen sowie der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs.
Dürfen auch die mitversicherten Personen Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen?
Nein. Die Ausübung der Rechte und die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu.
Sind Insassen des Fahrzeugs vom Versicherungsschutz erfasst?
Ja, alle Insassen gelten als mitversicherte Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024