In der Kfz-Haftpflichtversicherung von Neodigital gilt der Schutz nicht nur für Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch für weitere mitversicherte Personen wie Halter, Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs. Ebenso einbezogen sind die Technische Aufsicht bei autonomer Fahrfunktion, bestimmte Beifahrer, Omnibusschaffner sowie Ihr eitgeber bei dienstlicher Nutzung – und alle diese Personen dürfen Ansprüche selbstständig geltend machen.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- den Halter des Fahrzeugs,
- den Eigentümer des Fahrzeugs,
- den Fahrer des Fahrzeugs,
- die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion,
- den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
- Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
- den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,
- den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines mitversicherten Fahrzeugs.
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst nicht nur Sie selbst, sondern auch eine Reihe weiterer Personen, die als mitversichert gelten. Dazu zählen unter anderem Halter, Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs, die Technische Aufsicht bei autonomer Fahrfunktion sowie bestimmte Beifahrer, Omnibusschaffner und der Arbeitgeber bei dienstlicher Nutzung. Alle diese Personen dürfen ihre Ansprüche aus dem Vertrag eigenständig gegenüber dem Versicherer geltend machen.
Häufige Fragen
Wer gilt neben mir noch als versichert?
Mitversichert sind der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs, die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, bestimmte Beifahrer, Ihr Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr bei dienstlicher Nutzung sowie der Omnibusschaffner. Auch die entsprechenden Personen eines mitversicherten Fahrzeugs sind eingeschlossen.
Ist mein Arbeitgeber ebenfalls versichert, wenn er das Fahrzeug nutzt?
Ja, Ihr Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr ist mitversichert, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Können die mitversicherten Personen selbst Ansprüche stellen?
Ja, diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer erheben.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Beifahrer mitversichert?
Der Beifahrer ist mitversichert, wenn er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet – zu dessen Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024