Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust abgesichert – je nach vereinbartem Schutz über Teilkasko oder Vollkasko. Mitversichert sind auch bestimmte fest eingebaute Fahrzeugteile und straßenverkehrsrechtlich zulässiges Zubehör, teils beitragsfrei, teils bis zu einem Gesamtneuwert von 5.000 oder 10.000 Euro. Mobiltelefone, mobile Navigationsgeräte, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen sind dagegen nicht versicherbar.
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses in der Teilkasko oder in der Vollkasko.
Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände
Versichert sind auch die als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und das als mitversichert aufgeführte Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Werden mitversicherte Teile beschädigt, zerstört, zum Totalschaden oder verloren, gelten die nachfolgenden Regelungen entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
Beitragsfrei mitversicherte Teile
Soweit unter „Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile" nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
- Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile.
- Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird.
- Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z.B. Sicherungen und Leuchtmittel).
- Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist.
- Planen, Gestelle für Planen (Spriegel).
- Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile: ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung; Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze; die oben genannten mitversicherten Fahrzeugteile und das Fahrzeugzubehör während einer Reparatur.
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
Die nachfolgend aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind:
- bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern und -roller bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 EUR (brutto),
- bei sonstigen Fahrzeugarten (z.B. Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhängern) bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 10.000 EUR (brutto).
Dies gilt für:
- Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme).
- Zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen.
- Individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen.
- Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes und Quads.
- Spezialaufbauten (z.B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z.B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwagen).
Ist der Gesamtneuwert dieser Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.
Nicht versicherbare Gegenstände
Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z.B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Fahrzeug ist gegen Schäden, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust abgesichert – abhängig davon, ob Sie Teilkasko oder Vollkasko vereinbart haben. Bestimmte fest verbaute Teile und zulässiges Zubehör sind ohne Mehrbeitrag mitversichert; einige Teile nur bis zu einem festgelegten Gesamtneuwert von 5.000 Euro (bei Pkw und Krafträdern) beziehungsweise 10.000 Euro (bei anderen Fahrzeugarten). Übersteigt der Wert diese Grenze, braucht es dafür eine ausdrückliche Vereinbarung. Persönliche Gegenstände wie Handys, mobile Navis oder Reisegepäck sind nicht versicherbar.
Häufige Fragen
Sind fest eingebaute Navigationssysteme oder Audiosysteme mitversichert?
Ja, Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, Kommunikations- und Leitsysteme wie fest eingebaute Navigationssysteme sind ohne Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie fest eingebaut oder fest angebaut sind – bei Pkw und Krafträdern bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 EUR brutto, bei sonstigen Fahrzeugarten bis 10.000 EUR brutto.
Ist mein Smartphone in der Halterung im Auto mitversichert?
Nein. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte sind nicht versicherbar, auch nicht, wenn sie über eine Halterung mit dem Fahrzeug verbunden sind. Ebenso wenig versicherbar sind Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen.
Was passiert, wenn meine mitversicherten Teile mehr wert sind als die Wertgrenze?
Übersteigt der Gesamtneuwert der betreffenden Teile die genannte Wertgrenze (5.000 EUR bzw. 10.000 EUR brutto), ist der übersteigende Wert nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bis zur Wertgrenze wird auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung verzichtet.
Sind Winterreifen mitversichert, wenn sie außerhalb des Fahrzeugs gelagert werden?
Ja, ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung ist beitragsfrei mitversichert, sofern er außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehalten wird.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024