Für die Kfz-Umweltschadensversicherung von Neodigital gelten bei Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen und Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen dieselben Regelungen wie in Abschnitt H der AKB. Auch der dort geregelte Ruheversicherungsschutz erstreckt sich ausdrücklich auf die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Die Regelungen des Abschnitts H der AKB gelten für die Kfz-Umweltschadensversicherung entsprechend.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst auch die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Für die Kfz-Umweltschadensversicherung gelten die Regelungen zur Außerbetriebsetzung, zu Saisonkennzeichen und zu Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen entsprechend. Der dort vorgesehene Ruheversicherungsschutz erstreckt sich damit auch auf die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Häufige Fragen
Gelten die Regeln zur Außerbetriebsetzung auch für die Kfz-Umweltschadensversicherung?
Ja, die Regelungen des Abschnitts H der AKB gelten für die Kfz-Umweltschadensversicherung entsprechend.
Ist die Kfz-Umweltschadensversicherung vom Ruheversicherungsschutz erfasst?
Ja, der Ruheversicherungsschutz umfasst auch die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Was gilt bei Saisonkennzeichen oder Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen für die Umweltschadensversicherung?
Dafür gelten die entsprechenden Regelungen des Abschnitts H der AKB auch für die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024