Wer sein Fahrzeug bei Neodigital in der Kfz-Versicherung außer Betrieb setzt, verliert nicht automatisch den Vertrag: Statt einer Kündigung geht der Schutz in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung meldet. Sie erfahren, welcher eingeschränkte Schutz während der Ruhezeit gilt, welche Pflichten zum Abstellen des Fahrzeugs bestehen, wann der Vertrag nach 18 Monaten endet und welche Besonderheiten für Saisonkennzeichen und Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gelten.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, endet der Vertrag dadurch nicht.
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn
- die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder
- Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen.
Diese Regelungen zur Außerbetriebsetzung und zur Ruheversicherung gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend abzustellen, und zwar
- in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen).
Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den entsprechenden Voraussetzungen leistungsfrei.
Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz im oben genannten Umfang und mit den oben genannten Pflichten.
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
durchgeführt werden.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempeltem Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, endet der Vertrag nicht sofort, sondern wechselt in eine beitragsfreie Ruheversicherung, sobald die Zulassungsbehörde die Abmeldung meldet. Während dieser Zeit besteht nur eingeschränkter Schutz, und das Fahrzeug muss sicher abgestellt und darf nicht genutzt werden. Melden Sie das Fahrzeug wieder an, gilt der ursprüngliche Schutz erneut; spätestens 18 Monate nach der Abmeldung endet der Vertrag automatisch. Für Saisonkennzeichen und bestimmte Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen gelten eigene Regeln.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich das Fahrzeug abmelde?
Der Vertrag endet nicht. Er geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung mitteilt. Das gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Schutzes verlangen.
Welchen Schutz habe ich während der Ruheversicherung?
Es besteht eingeschränkter Schutz: die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Teilkaskoversicherung, sofern zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand. Zudem müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abstellen und dürfen es außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen.
Wann endet der Vertrag nach einer Abmeldung endgültig?
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass eine Kündigung nötig ist.
Bin ich mit einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison versichert?
Außerhalb der Saison besteht Ruheversicherungsschutz. Für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Schutz innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024