Bei einer Auslandsreise mit dem Kfz übernimmt Neodigital zusätzliche Leistungen, wenn sich der Schaden mindestens 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ereignet. Dazu gehören der Ersatzteilversand, der Fahrzeugtransport bis 2.500 EUR, ein Mietwagen bis 500 EUR sowie Hilfe bei Verzollung und Verschrottung. Auch bei Fahrzeugdiebstahl gibt es Unterstützung für Unterstellung und Mietwagen, und im Todesfall werden Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland organisiert.
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland – also im Geltungsbereich ohne Deutschland – der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich die folgenden Leistungen.
Bei Panne und Unfall
Ersatzteilversand:
- Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs am ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organisieren wir für Sie, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten.
Fahrzeugtransport:
- Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug am ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann.
- Zudem dürfen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sein als der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland.
- Die Höchstentschädigungsgrenze beträgt 2.500 EUR für den Fahrzeugtransport.
Mietwagen:
- Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug an, übernehmen wir die Kosten hierfür, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir leisten bis zu einem Betrag von 500 EUR.
- Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie eine international anerkannte Kreditkarte, da die Vorlage einer solchen in der Regel vom Autovermieter verlangt wird.
- Die Reparaturrechnung des versicherten Fahrzeugs ist vorzulegen, bei Totalschaden die Abmeldebestätigung.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung:
- Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren, mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Bei Fahrzeugdiebstahl
Fahrzeugunterstellung:
- Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden muss.
- Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen.
Mietwagen:
- Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug an, übernehmen wir die Kosten hierfür, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen höchstens 500 EUR.
- Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie eine international anerkannte Kreditkarte, da die Vorlage einer solchen in der Regel vom Autovermieter verlangt wird.
- Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernahme, sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht.
- Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung:
- Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren, mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
- Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen.
Im Todesfall
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland organisieren wir nach Abstimmung mit den Angehörigen:
- die Bestattung im Ausland oder
- die Überführung nach Deutschland.
Wir übernehmen hierfür die Kosten. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Passiert Ihnen mit dem Auto im Ausland etwas – mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Wohnsitz in Deutschland entfernt – gibt es zusätzliche Hilfen. Bei Panne oder Unfall werden Ersatzteile versandt, das Fahrzeug transportiert (bis 2.500 EUR) oder ein Mietwagen (bis 500 EUR) bereitgestellt, außerdem hilft der Versicherer bei Verzollung und Verschrottung. Auch nach einem Diebstahl gibt es Unterstützung, etwa Fahrzeugunterstellung für höchstens zwei Wochen und einen Mietwagen. Verstirbt der Versicherungsnehmer auf der Reise, werden Bestattung im Ausland oder Überführung organisiert und die Kosten übernommen.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung greifen die zusätzlichen Auslandsleistungen?
Der Schaden muss sich an einem Ort im Ausland ereignen, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
Wie viel wird für einen Mietwagen im Ausland erstattet?
Für die Anmietung eines Fahrzeugs werden die Kosten übernommen, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit ist, höchstens jedoch 500 EUR. Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie in der Regel eine international anerkannte Kreditkarte.
Welche Grenze gilt für den Fahrzeugtransport nach einem Schaden im Ausland?
Die Kosten werden bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz übernommen, wobei die Höchstentschädigungsgrenze für den Fahrzeugtransport 2.500 EUR beträgt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann.
Gilt die Todesfallleistung auch für Mitreisende?
Nein. Bei Tod einer mitversicherten Person gilt diese Leistung nicht; sie greift nur im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024