Wer auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug unvorhersehbar erkrankt oder als Fahrer stirbt, erhält bei Neodigital im Rahmen der Kfz-Assistanceleistungen Hilfe: organisiert werden Krankenrücktransport, die Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder und die Abholung des Fahrzeugs, jeweils mit klar geregelten Kostengrenzen für Transport und Übernachtung.
Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen.
Eine Erkrankung gilt als unvorhersehbar, wenn sie nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise aufgetreten ist – weder erstmalig noch zum wiederholten Male.
Krankenrücktransport
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an den ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, organisieren wir die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein.
Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist.
Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein. Sie sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 80 EUR pro Person.
Rückholung von Kindern
Wir organisieren für Sie die Abholung und Rückfahrt mitreisender minderjähriger Kinder mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn
- der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
- die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können.
Wir erstatten bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Flugkosten der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen. Ebenso erstatten wir die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 EUR.
Fahrzeugabholung
Wir organisieren für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn
- der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und
- das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen zurückgefahren werden kann.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,50 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort.
Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 80 EUR pro Person.
Was versteht man unter einer Reise?
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz, sofern Sie weiter als 50 km Luftlinie entfernt sind, bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug unvorhersehbar erkranken oder der Fahrer stirbt, wird geholfen: Der Versicherer organisiert einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport, holt mitreisende minderjährige Kinder ab und kümmert sich um die Rückführung des Fahrzeugs. Für Übernachtungen, Transportkosten und Taxifahrten gelten feste Obergrenzen. Als unvorhersehbar zählt eine Erkrankung nur, wenn sie nicht schon in den letzten sechs Wochen vor der Reise aufgetreten ist.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Erkrankung als unvorhersehbar?
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn sie nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise aufgetreten ist – weder erstmalig noch zum wiederholten Male.
Welche Übernachtungskosten werden beim Krankenrücktransport übernommen?
Übernommen werden die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 80 EUR pro Person.
Unter welchen Voraussetzungen wird das Fahrzeug zum Wohnsitz zurückgebracht?
Die Verbringung des Fahrzeugs wird organisiert, wenn der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und weder er noch ein Insasse das Fahrzeug zurückfahren kann. Bei selbst veranlasster Verbringung gibt es bis zu 0,50 EUR je Kilometer zwischen Wohnsitz und Schadenort.
Was zählt hier als Reise?
Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz, sofern man weiter als 50 km Luftlinie entfernt ist, bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem man behördlich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024