Wer eine Kfz-Versicherung bei Neodigital hat, zahlt seinen Beitrag neu berechnet, sobald sich ein Tarifmerkmal ändert – etwa durch das Schadenfreiheitsrabatt-System, eine neue Jahresfahrleistung, einen Wohnsitzwechsel des Halters mit anderer Regionalklasse oder eine geänderte Art bzw. Verwendung des Fahrzeugs. Solche Änderungen müssen unverzüglich angezeigt werden, und bei fehlenden oder unzutreffenden Angaben darf rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der höhere Beitrag verlangt werden.
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System ändern.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung, das im Versicherungsschein unter der Überschrift Tarifmerkmale aufgeführt ist, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend hiervon der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Regionalklasse.
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
Die Änderung eines Merkmals zur Beitragsberechnung, das im Versicherungsschein unter der Überschrift Tarifmerkmale aufgeführt ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
- wir Sie in Textform (z.B. E-Mail) auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben
- und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist.
Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen.
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich bei Ihnen ein Umstand ändert, der für die Beitragsberechnung wichtig ist – etwa die Fahrleistung, der Wohnsitz des Halters oder die Art und Verwendung des Fahrzeugs – wird Ihr Beitrag neu berechnet und kann steigen oder sinken. Solche Änderungen müssen Sie unverzüglich melden, und der Versicherer darf prüfen, ob Ihre Angaben stimmen. Melden Sie Änderungen nicht oder liefern Sie angeforderte Nachweise trotz Aufforderung und Frist nicht, kann rückwirkend der höhere bzw. ungünstigste Beitrag berechnet werden. Bei einer Beitragserhöhung von mehr als 10 % steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der neue Beitrag, wenn sich ein Tarifmerkmal ändert?
Grundsätzlich gilt der neue Beitrag ab dem Tag der Änderung. Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt der neue Beitrag jedoch rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Was passiert, wenn ich unzutreffende Angaben gemacht oder eine Änderung nicht gemeldet habe?
Wurde deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Was geschieht, wenn ich angeforderte Nachweise nicht vorlege?
Kommen Sie der Aufforderung schuldhaft nicht nach, darf der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet werden. Voraussetzung ist ein Hinweis in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die zugrunde gelegten Annahmen sowie eine gesetzte Antwortfrist von mindestens 4 Wochen, die ungenutzt verstreicht.
Habe ich ein Kündigungsrecht, wenn sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs ändert?
Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Wird der Beitrag um mehr als 10 % erhöht, haben Sie ein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024