Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital kommt der Vertrag zustande, sobald der Antrag angenommen wird – in der Regel mit Zugang des Versicherungsscheins, und der Versicherungsschutz beginnt erst nach Zahlung des fälligen Beitrags, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Für Kfz-Haftpflicht und Schutzbrief gibt es vorläufigen Versicherungsschutz schon vor der Beitragszahlung, sofern eine Versicherungsbestätigung ausgehändigt oder deren Nummer genannt wurde.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Bestimmungen.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
Kfz-Haftpflichtversicherung und Schutzbrief
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz. Dieser gilt zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Kasko-, Fahrerschutz- und Auslandsschadenschutzversicherung
In der Kasko-, Fahrerschutz- und Auslandsschadenschutzversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
- wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
- Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben.
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag entsteht, sobald der Versicherer den Antrag annimmt – meist mit dem Zugang des Versicherungsscheins. Der eigentliche Versicherungsschutz startet erst mit Zahlung des fälligen Beitrags, aber nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bereits vorher kann es vorläufigen Versicherungsschutz geben: in der Kfz-Haftpflicht und beim Schutzbrief über die Versicherungsbestätigung, bei Kasko, Fahrerschutz und Auslandsschadenschutz nur bei ausdrücklicher Zusage. Wird der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der vorläufige Schutz rückwirkend entfallen; zudem kann er gekündigt oder durch Widerruf beendet werden.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich mit meinem Fahrzeug tatsächlich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Bin ich schon vor der Beitragszahlung geschützt?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief besteht vorläufiger Versicherungsschutz, sobald Ihnen die Versicherungsbestätigung ausgehändigt oder deren Nummer genannt wurde. Für Kasko-, Fahrerschutz- und Auslandsschadenschutzversicherung gilt dies nur bei ausdrücklicher Zusage.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der vorläufige Versicherungsschutz kann rückwirkend entfallen, wenn der Antrag unverändert angenommen wurde und Sie den Beitrag nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Dann besteht von Anfang an kein Schutz, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben.
Kann der vorläufige Versicherungsschutz gekündigt werden?
Ja, sowohl Sie als auch der Versicherer können den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit kündigen. Die Kündigung des Versicherers wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab deren Zugang bei Ihnen wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024