Bei Neodigital gilt: fällt das versicherte Wagnis endgültig weg – etwa weil das Fahrzeug verschrottet wird – steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zeitpunkt dieses Wagniswegfalls zu. Ergänzend wird erläutert, nach welchen Merkmalen sich der Versicherungsbeitrag berechnet, welche Grundlagen dafür herangezogen werden und wo die maßgeblichen Tarifbestimmungen zu finden sind.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg – zum Beispiel durch Verschrottung des Fahrzeugs – steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls zu.
Berechnung und Änderung des Beitrags
Der Versicherer wendet die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Ziel sind faire und risikogerechte Beiträge. Der Versicherer muss sicherstellen, dass er die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen dauerhaft erfüllen kann.
Für jede abgeschlossene Versicherungsart wird der Versicherungsbeitrag genannt. Je nach Vereinbarung ist das ein Beitrag, der nach Merkmalen des Fahrzeugs, der Verhältnisse des Versicherungsnehmers und nach individuellen Merkmalen berechnet wird. Oder es ist ein Festbeitrag.
Beitragsberechnungsmerkmale können sein:
- Auskünfte Dritter, z. B.
- Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf.
- Fahrzeugdaten von der Zulassungsbehörde.
- Tarifierungsmerkmale. Das sind Umstände, die der Versicherer erfragt und die im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale" ausgewiesen werden.
- Bewertung des (Fahr-)Verhaltens beim Telematik-Tarif.
- Weitere Berechnungsgrundlagen für den Beitrag (z. B. ob einmal im Jahr oder in kürzeren Zeitabständen gezahlt wird).
Im Beitrag enthalten ist auch die gesetzliche Versicherungsteuer.
Nach welchen Merkmalen der Versicherungsbeitrag berechnet wird, steht im Antrag und im Versicherungsschein.
Im nachfolgenden Text finden sich Tarifbestimmungen. Das sind Vereinbarungen dazu, wie sich der Beitrag berechnet und ändert. Zum Beispiel Vereinbarungen zum SF-System, zu Tarifierungsmerkmalen und zur Beitragserhöhung auf Grund tariflicher Maßnahmen. Falls vereinbart, finden sich Tarifbestimmungen auch in zusätzlichen Bedingungen (z. B. Telematik-Vereinbarung).
Was bedeutet das konkret?
Wenn das versicherte Risiko dauerhaft entfällt, etwa weil das Fahrzeug verschrottet wird, muss der Beitrag nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden. Wie sich der Beitrag zusammensetzt, hängt von verschiedenen Merkmalen ab – zum Beispiel vom Fahrzeug, von den persönlichen Verhältnissen oder vom Fahrverhalten beim Telematik-Tarif. Alternativ kann auch ein Festbeitrag vereinbart sein. Die genauen Berechnungsmerkmale stehen im Antrag und im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Muss ich weiterzahlen, wenn mein Auto verschrottet wird?
Nein. Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, zum Beispiel durch Verschrottung des Fahrzeugs, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls zu.
Wonach richtet sich die Höhe meines Beitrags?
Der Beitrag wird je nach Vereinbarung nach Merkmalen des Fahrzeugs, den Verhältnissen und individuellen Merkmalen berechnet – oder es ist ein Festbeitrag. Als Berechnungsmerkmale können unter anderem Auskünfte Dritter, Tarifierungsmerkmale, die Bewertung des Fahrverhaltens beim Telematik-Tarif und weitere Grundlagen wie die Zahlweise dienen.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, im Beitrag ist auch die gesetzliche Versicherungsteuer enthalten.
Wo kann ich nachlesen, wie mein Beitrag berechnet wird?
Nach welchen Merkmalen der Versicherungsbeitrag berechnet wird, steht im Antrag und im Versicherungsschein. Die Tarifbestimmungen zur Berechnung und Änderung finden sich im nachfolgenden Text und, falls vereinbart, in zusätzlichen Bedingungen wie der Telematik-Vereinbarung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026