Wer bei Neodigital eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Versicherer innerhalb einer Woche informieren, sobald jemand Ansprüche gegen ihn geltend macht, und gerichtliche Ansprüche wie Klage oder Mahnbescheid unverzüglich anzeigen. Zudem überlässt der Versicherungsnehmer die Führung des Rechtsstreits dem Versicherer und muss bei drohendem Fristablauf fristgerecht per Rechtsbehelf reagieren, falls keine Weisung vorliegt.
Sie müssen uns innerhalb von einer Woche informieren, wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Sie müssen uns unverzüglich anzeigen, wenn ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht wird (z. B. durch Klage oder Mahnbescheid).
Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie müssen ihm Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
Bei drohendem Fristablauf
Haben Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde erhalten? Oder wird im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens ein vermögensrechtlicher Anspruch geltend gemacht? Dann müssen Sie fristgerecht per Rechtsbehelf dagegen vorgehen, wenn Ihnen bis spätestens 2 Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Wird gegen Sie ein Anspruch erhoben, müssen Sie den Versicherer innerhalb einer Woche informieren. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren – etwa durch Klage oder Mahnbescheid – ist dies unverzüglich anzuzeigen, und die Führung des Rechtsstreits übernimmt der Versicherer, der auch einen Anwalt in Ihrem Namen beauftragen darf. Droht eine Frist abzulaufen, müssen Sie selbst rechtzeitig Rechtsmittel einlegen, sofern Sie bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung erhalten haben.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich es melden, wenn jemand Ansprüche gegen mich stellt?
Sie müssen den Versicherer innerhalb von einer Woche informieren, wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden.
Was ist zu tun, wenn ich eine Klage oder einen Mahnbescheid erhalte?
Sie müssen dem Versicherer unverzüglich anzeigen, wenn ein Anspruch gerichtlich gegen Sie geltend gemacht wird, zum Beispiel durch Klage oder Mahnbescheid.
Wer kümmert sich um den Rechtsstreit?
Sie müssen dem Versicherer die Führung des Rechtsstreits überlassen. Der Versicherer darf auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen, dem Sie Vollmacht, alle erforderlichen Auskünfte und angeforderte Unterlagen geben müssen.
Was muss ich bei einer drohenden Frist tun, wenn ich keine Weisung erhalten habe?
Haben Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen Behördenbescheid erhalten oder wird in einem Strafverfahren ein vermögensrechtlicher Anspruch gegen Sie geltend gemacht, müssen Sie fristgerecht per Rechtsbehelf vorgehen, wenn Ihnen bis spätestens 2 Tage vor Fristablauf keine Weisung des Versicherers vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026