Bei der Neodigital erhalten Sie Ihre Versicherungsleistung spätestens zwei Wochen, nachdem Zahlungspflicht und Höhe der Leistung feststehen. Lässt sich die Höhe nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige ermitteln, können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen. Zahlungen zugunsten mitversicherter Personen fließen nur mit deren Zustimmung an den Versicherungsnehmer.
Sobald der Versicherer seine Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt hat, zahlt er diese spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Hat der Versicherer seine Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich die Höhe der Leistung aber nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige feststellen? Dann können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Steht einer mitversicherten Person eine Zahlung zu? Der Versicherer zahlt nur dann an Sie als Versicherungsnehmer, wenn die mitversicherte Person zustimmt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn feststeht, dass gezahlt wird und wie hoch die Leistung ausfällt, überweist der Versicherer das Geld innerhalb von zwei Wochen. Zieht sich die Ermittlung der genauen Höhe länger als einen Monat nach der Schadenanzeige hin, dürfen Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen. Geld, das eigentlich einer mitversicherten Person zusteht, geht nur mit deren Zustimmung an Sie als Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Wie schnell wird die Leistung ausgezahlt?
Sobald der Versicherer die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt hat, zahlt er spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Kann ich einen Vorschuss bekommen, wenn die Höhe noch nicht feststeht?
Ja. Wenn die Zahlungspflicht feststeht, sich die Höhe der Leistung aber nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige feststellen lässt, können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Wird eine Zahlung für eine mitversicherte Person an mich als Versicherungsnehmer geleistet?
Nur dann, wenn die mitversicherte Person zustimmt. Andernfalls erfolgt keine Zahlung an Sie als Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026