Wird ein Vertrag bei der Neodigital gekündigt, behält der Versicherer den Beitrag für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand – berechnet anteilig bis zum Ende der Deckung. So ist geregelt, welcher Teil des Beitrags dem Versicherer nach einer Kündigung zusteht.
Bei einer Kündigung steht dem Versicherer der Beitrag anteilig zu, der auf die Zeit des bestehenden Versicherungsschutzes entfällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Vertrag gekündigt wird, darf der Versicherer den Beitrag für die Zeit behalten, in der der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Die Abrechnung erfolgt also anteilig für den abgedeckten Zeitraum.
Häufige Fragen
Wie wird der Beitrag berechnet, wenn ich meinen Vertrag kündige?
Dem Versicherer steht der Beitrag anteilig für die Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestanden hat.
Bekomme ich nach einer Kündigung einen Teil meines Beitrags zurück?
Der Versicherer behält den Beitrag für den Zeitraum des bestehenden Versicherungsschutzes; ihm steht dieser anteilige Beitrag zu. Weitere Einzelheiten zur Rückerstattung hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Für welchen Zeitraum muss ich nach einer Kündigung den Beitrag zahlen?
Der Beitrag ist anteilig für die Zeit zu zahlen, in der der Versicherungsschutz bestand.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026