Wer beim Gebrauch des Fahrzeugs eine Pflicht verletzt, muss bei der Neodigital Kfz-Versicherung mit Folgen für den Versicherungsschutz rechnen: Bei Vorsatz entfällt der Schutz ganz, bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit oder kürzung Ihnen gegenüber auf höchstens 5.000 € begrenzt, und ein Kausalitätsnachweis kann den Anspruch erhalten.
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.
Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 € beschränkt. Das gilt auch gegenüber jeder mitversicherten Person.
Sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung vollständig oder teilweise leistungsfrei? Dann gilt dies entsprechend.
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kfz-Umweltschadenversicherung
Die Bestimmungen über die Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten für die Kfz-Umweltschadenversicherung nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs eine Pflicht verletzen, hängt die Folge vom Grad Ihres Verschuldens ab: Bei Vorsatz gibt es keinen Versicherungsschutz, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend gekürzt werden. Können Sie belegen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Pflichtverletzung für den Schaden nicht ursächlich war, bleibt der Schutz bestehen – außer bei arglistiger Verletzung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungskürzung Ihnen gegenüber auf höchstens 5.000 € begrenzt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich vorsätzlich gegen eine Pflicht beim Fahrzeuggebrauch verstoße?
Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs vorsätzlich, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf die Leistung aus?
Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Gibt es eine Obergrenze für die Leistungskürzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ja, in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen gegenüber auf höchstens 5.000 € beschränkt. Das gilt auch gegenüber jeder mitversicherten Person.
Kann ich die Leistung trotz Pflichtverletzung behalten?
Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt jedoch nicht bei arglistiger Verletzung der Pflicht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026