Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital kann der Versicherer den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, wenn die Kündigung spätestens einen Monat vorher in Textform zugeht – daneben gibt es Kündigungsrechte nach einem Schadenereignis, bei Nichtzahlung des Folgebeitrags, bei Verletzung der Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs sowie bei Veräußerung des Fahrzeugs, jeweils mit eigenen Fristen und Voraussetzungen.
Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag in folgenden Fällen kündigen:
Kündigung zum Ablauf
Der Versicherer kann den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) zugeht.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der Versicherer kann den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen. Die Kündigung ist nach Ablauf von 2 Wochen wirksam, nachdem sie Ihnen in Textform zugegangen ist.
Kündigung nach einem Schadenereignis
Der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen.
In der Kasko, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Auslandsschadenschutz ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Leistung in Textform zulässig.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach folgenden Ereignissen in Textform zulässig:
- Der Versicherer hat seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt.
- Der Versicherer hat Ihnen die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
- Ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten ist rechtskräftig geworden.
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz der Zahlungsaufforderung des Versicherers nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt? Dann kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie Ihnen in Textform zugeht. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
Der Versicherer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs verletzt haben. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Sie ist wirksam, wenn sie Ihnen innerhalb eines Monats zugeht, nachdem der Versicherer von der Pflichtverletzung erfahren hat. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Kündigung bei Veräußerung
Der Versicherer kann den Vertrag gegenüber dem Erwerber kündigen, wenn das Fahrzeug veräußert wird. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt, wenn der Versicherer von der Veräußerung erfährt. Die Kündigung ist nach Ablauf von einem Monat ab Zugang wirksam, wenn sie dem Erwerber in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer hat mehrere Möglichkeiten, den Vertrag zu kündigen: zum Ablauf des Versicherungsjahres, für den vorläufigen Versicherungsschutz, nach einem Schadenereignis, bei nicht gezahltem Folgebeitrag, bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs sowie bei Veräußerung des Fahrzeugs. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen und hat eine eigene Frist, ab wann sie wirksam wird. In bestimmten Fällen können Sie die Kündigung noch abwenden – etwa durch fristgerechte Zahlung oder durch den Nachweis, dass keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorlag.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Versicherer kündigen, wenn der Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres enden soll?
Die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres ist wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zugeht.
Kann ich eine Kündigung wegen nicht gezahltem Folgebeitrag noch rückgängig machen?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Wann darf der Versicherer nach einer Pflichtverletzung beim Gebrauch des Fahrzeugs nicht kündigen?
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Welche Frist gilt bei der Kündigung nach einem Schadenereignis in der Kfz-Haftpflicht?
Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach bestimmten Ereignissen möglich – etwa nachdem der Versicherer die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat, eine Weisung zum Rechtsstreit erteilt wurde oder ein Urteil rechtskräftig geworden ist. Sie wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026