Bei einem Kaskoschaden verlangt die Neodigital, dass Versicherungsnehmer vor Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs die Weisungen des Versicherers einholen und diese befolgen, soweit es zumutbar ist. Wer Werkstattbindung vereinbart hat, überlässt dem Versicherer die Auswahl der Werkstatt. Zudem sind Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden über 1.000 Euro unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
Bevor Sie das Fahrzeug verwerten oder reparieren lassen, müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn die Umstände das gestatten. Sie müssen unsere Weisungen auch befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt auch bei den mitversicherten Sachen.
Beispiele:
- Auskünfte zu den Kosten der Reparatur einholen,
- Schadenumfang z. B. durch Fotos dokumentieren,
- Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren,
- Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach einem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels, soweit Ihnen das zumutbar ist.
Auswahl und Beauftragung der Werkstatt bei Werkstattbindung uns überlassen
Sie haben mit uns Werkstattbindung vereinbart? Dann müssen Sie uns im Reparaturfall informieren und uns die Auswahl und Beauftragung der Werkstatt überlassen.
Anzeige bei der Polizei erstatten
Ist ein Entwendungsschaden, ein Brandschaden oder ein Kollisionsschaden mit Tieren eingetreten? Und übersteigt dieser Schaden voraussichtlich 1.000 €? Dann müssen Sie das Schadenereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Kaskoschaden sollten Sie nicht einfach eigenmächtig reparieren oder das Fahrzeug verwerten lassen, sondern zuerst beim Versicherer nachfragen und dessen zumutbare Weisungen befolgen. Das gilt auch für mitversicherte Sachen und umfasst etwa das Einholen von Reparaturkostenauskünften oder das Dokumentieren des Schadens. Bei vereinbarter Werkstattbindung wählt der Versicherer die Werkstatt aus. Bestimmte Schäden über 1.000 Euro müssen zudem sofort der Polizei gemeldet werden.
Häufige Fragen
Darf ich mein Auto nach einem Kaskoschaden sofort reparieren lassen?
Bevor Sie das Fahrzeug reparieren oder verwerten lassen, müssen Sie die Weisungen des Versicherers einholen, sofern die Umstände das gestatten, und diese befolgen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Wer sucht die Werkstatt aus, wenn ich Werkstattbindung vereinbart habe?
Bei vereinbarter Werkstattbindung müssen Sie den Versicherer im Reparaturfall informieren und ihm die Auswahl und Beauftragung der Werkstatt überlassen.
Wann muss ich einen Schaden bei der Polizei anzeigen?
Bei einem Entwendungsschaden, einem Brandschaden oder einem Kollisionsschaden mit Tieren müssen Sie das Ereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 € übersteigt.
Was zählt zu den beispielhaften Pflichten im Schadenfall?
Dazu gehören etwa das Einholen von Auskünften zu den Reparaturkosten, das Dokumentieren des Schadenumfangs zum Beispiel durch Fotos, das Vereinbaren einer Besichtigung des Fahrzeugs sowie – soweit zumutbar – der Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach dem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026