In der Kfz-Haftpflichtversicherung von Neodigital darf ein Fahrzeug nicht bewegt werden, wenn der Fahrer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht mehr fahrtüchtig ist – das gilt auch für Halter und Eigentümer, die eine solche Fahrt nicht zulassen dürfen. Ebenso ist geregelt, unter welchen engen Voraussetzungen ein Einsatz bei Motorsportveranstaltungen wie Rennen, Trainings oder Tests überhaupt erlaubt ist.
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem Fahrer gefahren wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten
Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität – einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen – gebraucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug wird in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht.
- Für diesen Gebrauch des Fahrzeugs besteht eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetzes.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht mehr fahrtüchtig ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Auch Halter und Eigentümer dürfen eine solche Fahrt nicht zulassen. Für Motorsport – etwa Rennen, Wettbewerbe, Trainings, Tests oder Demonstrationen – ist der Einsatz des Fahrzeugs nur erlaubt, wenn er auf einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen stattfindet und eine passende Motorsporthaftpflichtversicherung besteht.
Häufige Fragen
Darf ich fahren, wenn ich Alkohol oder andere Rauschmittel konsumiert habe?
Nein. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Gilt die Pflicht auch für den Halter oder Eigentümer?
Ja. Sie als Versicherungsnehmer sowie der Halter oder der Eigentümer dürfen nicht ermöglichen, dass ein Fahrer das Fahrzeug führt, der durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen.
Unter welchen Bedingungen darf das Fahrzeug im Motorsport eingesetzt werden?
Der Einsatz bei einer Motorsportveranstaltung oder -aktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Darf ich das Fahrzeug jemand anderem für Motorsport überlassen?
Sie, der Halter oder der Eigentümer dürfen das Fahrzeug für solche Fahrten nur unter den genannten Voraussetzungen gebrauchen lassen, also nur in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen und mit bestehender Motorsporthaftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026