Wenn eine Regelung in den Kfz-Versicherungsbedingungen der Neodigital durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt unwirksam wird, darf der Versicherer bestimmte Regelungen anpassen – etwa zu Leistungseinschränkungen, Pflichten beim Fahrzeuggebrauch und im Schadenfall sowie zum Beitrag. Die Ersetzung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung, und der Versicherungsnehmer wird spätestens sechs Wochen vorher in Textform informiert und auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Eine Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen kann durch folgende Ereignisse unwirksam werden:
- Gesetzesänderung oder
- höchstrichterliche Rechtsprechung oder
- bestandskräftiger Verwaltungsakt.
Dies gilt auch dann, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen richtet. Voraussetzung ist, dass die für unwirksam erklärte Regelung mit einer Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen im Wesentlichen inhaltsgleich ist.
Wir dürfen nur folgende Regelungen anpassen:
- Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse
- Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall
- Beitrag und Beitragsänderung
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn das Gesetz keine konkrete Bestimmung vorsieht, mit der die durch die Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann. Außerdem darf der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung darstellen, die Ihren und unseren typischen Interessen gerecht würde.
Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung. Das bedeutet: Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die Sie und wir als angemessene und den beiderseitigen typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn Ihnen und uns die Unwirksamkeit der Regelung bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.
Über die angepasste Regelung informieren wir Sie in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) spätestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden und erläutern sie. In unserer Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hin.
Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang widersprechen. Es reicht aus, dass Sie Ihren Widerspruch innerhalb der Frist absenden. Widersprechen Sie fristgerecht, tritt die Anpassung nicht in Kraft.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Bedingung Ihres Vertrags durch Gesetz, Gerichtsurteil oder eine behördliche Entscheidung unwirksam, darf der Versicherer sie unter bestimmten Voraussetzungen durch eine neue, für beide Seiten faire Regelung ersetzen. Das ist nur bei bestimmten Themen möglich, etwa Leistungseinschränkungen, Pflichten beim Fahrzeuggebrauch und im Schadenfall sowie dem Beitrag. Sie werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform informiert und können der Anpassung widersprechen. Ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt.
Häufige Fragen
Wann darf die Versicherung eine Bedingung nachträglich ändern?
Wenn eine Regelung durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt unwirksam geworden ist. Das gilt auch, wenn sich die Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen richtet, sofern die betroffene Regelung mit einer Regelung in Ihren Bedingungen im Wesentlichen inhaltsgleich ist.
Welche Regelungen dürfen überhaupt angepasst werden?
Nur Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse, Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall sowie der Beitrag und die Beitragsänderung.
Wie werde ich über eine Bedingungsänderung informiert?
Der Versicherer informiert Sie in Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail, spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden. Die Anpassung wird erläutert und Sie werden auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.
Was passiert, wenn ich der Änderung widerspreche?
Sie können innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen; es reicht, den Widerspruch innerhalb der Frist abzusenden. Bei fristgerechtem Widerspruch tritt die Anpassung nicht in Kraft. Ohne Widerspruch gilt sie als genehmigt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026