In der Privathaftpflicht-Versicherung von Neodigital greift der Schutz bei Umweltschäden nicht, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich verursachen oder wenn Ansprüche auch schon nach den allgemeinen zivilrechtlichen Haftpflichtregeln gegen Sie durchgesetzt werden könnten. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch unvermeidbare Umwelteinwirkungen, bewusste Verstöße gegen umweltschützende Gesetze und behördliche Anordnungen sowie Schäden durch Kernenergie.
Kein Versicherungsschutz besteht in den folgenden Fällen:
- Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
- Wenn die Ansprüche auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können.
- Für Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen (z. B. durch Abgas-Emissionen).
- Für Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.
- Für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, wofür der Versicherungsschutz ausdrücklich nicht gilt. Nicht abgedeckt sind unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Ansprüche, die ohnehin schon nach privatrechtlichen Haftpflichtregeln bestehen, sowie Schäden durch betriebsbedingt unvermeidbare Umwelteinwirkungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden aus bewussten Verstößen gegen umweltschützende Vorschriften oder behördliche Anordnungen und Schäden durch Kernenergie.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden mitversichert?
Nein. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie sind Schäden durch unvermeidbare Umwelteinwirkungen wie Abgas-Emissionen geregelt?
Für Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen – zum Beispiel durch Abgas-Emissionen –, besteht kein Versicherungsschutz.
Greift der Schutz, wenn ich bewusst gegen Umweltschutzvorschriften verstoße?
Nein. Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen entstehen, die dem Umweltschutz dienen, sind nicht versichert.
Sind Schäden durch Kernenergie abgedeckt?
Nein. Für Schäden durch Kernenergie besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026