Die Neodigital Auslandsschadenschutz-Deckung springt ein, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland unverschuldet einen Unfall haben und der Unfallgegner ein im Ausland zugelassenes, im Unfallland versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug führt: Personen- und Sachschäden werden dann so ersetzt, als wäre der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert.
Erleiden Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat. Wir leisten so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre.
Ein Personenschaden liegt vor, falls eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, falls Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein im Unfallland versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der Schaden beim Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs entstehen.
Versichert sind Reisen oder Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall haben, für den der Unfallgegner verantwortlich ist, übernimmt der Versicherer Ihren Personen- und Sachschaden so, als wäre der Gegner bei ihm kfz-haftpflichtversichert. Voraussetzung ist, dass das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen und im Unfallland versicherungspflichtig ist und der Schaden beim Gebrauch dieses Fahrzeugs entsteht. Der Schutz gilt für Reisen oder Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug.
Häufige Fragen
Wann wird der Schaden ersetzt?
Wenn Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall erleiden, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet. Ersetzt wird der Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so als ob er beim Versicherer kfz-haftpflichtversichert wäre.
Was zählt als Personen- und was als Sachschaden?
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Welche Voraussetzungen muss das gegnerische Fahrzeug erfüllen?
Es muss ein im Unfallland versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug sein, das im Ausland zugelassen ist. Zudem muss der Schaden beim Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs entstehen.
Für welche Situationen gilt der Versicherungsschutz?
Versichert sind Reisen oder Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026