Wer sich auf einer Reise mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt akut verletzt oder erkrankt, erhält bei der Neodigital Unterstützung durch Krankenrücktransport, Krankenbesuch, das Rückholen von Kindern und eine anschließende Kinderbetreuung. Übernommen werden der medizinisch notwendige Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland, Besuchskosten von Angehörigen bis 600 €, die Rückholung minderjähriger Kinder sowie eine Betreuung von bis zu 48 Stunden nach der Rückkehr.
Diese Leistungen gelten, wenn Sie mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs sind und sich verletzen oder akut und unerwartet erkranken. In diesen Fällen leisten wir:
Krankenrücktransport
Wir lassen Sie in ein Krankenhaus in Deutschland transportieren und bezahlen die Kosten, wenn Art und Zeitpunkt des Rücktransports medizinisch notwendig sind.
Krankenbesuch
Müssen Sie länger als 2 Wochen im Krankenhaus bleiben, bezahlen wir Fahrt- und Übernachtungskosten für Krankenhausbesuche durch Angehörige und Freunde. Wir zahlen maximal 600 € insgesamt.
Rückholen von Kindern
Können minderjährige Kinder durch Sie oder ihre Begleitperson wegen Krankheit, Verletzung oder Tod nicht mehr betreut werden, lassen wir die Kinder durch eine Begleitperson an den Wohnsitz zurückholen und bezahlen die Rückholkosten.
Organisieren Sie die Rückholung der Kinder selbst, bezahlen wir zusätzlich für die Anfahrt der Begleitperson vom Wohnsitz zum Schadenort pauschal 1 €/km.
Wir leisten auch für volljährige Kinder, wenn diese auf Grund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind.
Kinderbetreuung nach Rückholung
Haben wir Ihre Kinder an den Wohnort zurückgeholt und ist deren Betreuung nicht sichergestellt, haben Sie ab erfolgter Rückholung an den Wohnort Anspruch auf Kinderbetreuung für bis zu 48 Stunden. Wir organisieren die Betreuung und zahlen deren Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf einer Reise mehr als 50 km von zu Hause entfernt akut erkranken oder sich verletzen, unterstützt der Versicherer mit verschiedenen Hilfeleistungen. Dazu zählen ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport in ein deutsches Krankenhaus und Besuchskosten für Angehörige bis 600 €, wenn Ihr Krankenhausaufenthalt länger als zwei Wochen dauert. Außerdem werden Ihre Kinder zurückgeholt, wenn sie nicht mehr betreut werden können, und nach der Rückkehr für bis zu 48 Stunden betreut.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung greifen diese Reise-Hilfeleistungen?
Die Leistungen gelten, wenn Sie mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs sind und sich verletzen oder akut und unerwartet erkranken.
Wie viel wird für Krankenhausbesuche durch Angehörige gezahlt?
Wenn Sie länger als 2 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen, werden Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch Angehörige und Freunde übernommen, maximal 600 € insgesamt.
Was passiert mit meinen Kindern, wenn ich sie unterwegs nicht mehr betreuen kann?
Können minderjährige Kinder wegen Krankheit, Verletzung oder Tod nicht mehr betreut werden, werden sie durch eine Begleitperson an den Wohnsitz zurückgeholt und die Rückholkosten übernommen. Organisieren Sie die Rückholung selbst, wird zusätzlich für die Anfahrt der Begleitperson pauschal 1 €/km gezahlt. Für volljährige Kinder gilt dies, wenn sie wegen einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind.
Gibt es nach der Rückholung der Kinder eine Betreuung?
Ja. Wurden die Kinder an den Wohnort zurückgeholt und ist ihre Betreuung nicht sichergestellt, besteht ab erfolgter Rückholung Anspruch auf Kinderbetreuung für bis zu 48 Stunden. Der Versicherer organisiert die Betreuung und zahlt deren Kosten.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026