Bei Neodigital kommt der Versicherungsvertrag zustande, indem der Versicherer Ihren Antrag annimmt – in der Regel durch Zugang des Versicherungsscheins. Weicht die Annahme vom Antrag ab, werden Sie im Versicherungsschein auf die Abweichung, die Rechtsfolgen und Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen; ohne Widerspruch innerhalb eines Monats gilt die Abweichung als genehmigt. Zusätzlich erfahren Sie, wie ein Vertrag über Digital-Leistungen entsteht und wie der Online-Antrag Schritt für Schritt abläuft.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins.
Können wir Ihren Antrag nur abgeändert annehmen, weisen wir Sie im Versicherungsschein deutlich auf die Abweichung vom Antrag, auf die Rechtsfolgen und auf Ihr Widerspruchsrecht hin. Die Abweichung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des Versicherungsscheins in Textform widersprechen.
Erbringen wir oder ein Dienstleister neue Digital-Leistungen und ist Ihr Fahrzeug dafür geeignet, informieren wir Sie darüber. Ob Ihr Fahrzeug geeignet ist, prüfen wir anhand technischer Daten Ihres Fahrzeugs. Sie entscheiden dann, ob Sie die Digital-Leistungen wünschen. Der Vertrag über die Digital-Leistungen kommt dadurch zustande, dass wir oder der Dienstleister Ihren Antrag annehmen.
Stellen Sie bei uns einen Antrag online, führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Hier einige zusätzliche Hinweise:
- Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig.
- Ändern Sie Ihre Eingaben, falls erforderlich.
- Allen Vertragsgrundlagen, Informationen und Erklärungen müssen Sie zustimmen, bevor Sie den Antrag an uns senden.
- Haben Sie den Antrag an uns gesandt, können Sie Ihre Eingaben nicht mehr ändern.
- Ihren Antrag können Sie abspeichern oder ausdrucken.
Wir bestätigen Ihnen den Zugang Ihres Antrags. Die von Ihnen eingegebenen Vertragsdaten und den Vertragstext speichern wir. Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie so schnell wie möglich, ob wir Ihren Antrag annehmen oder ablehnen. Nehmen wir Ihren Antrag an, erhalten Sie den Versicherungsschein. Der Versicherungsschein enthält Ihre Vertragsdaten und den Vertragstext.
Was bedeutet das konkret?
Ein Vertrag entsteht, sobald der Versicherer Ihren Antrag annimmt – meist erkennbar am Zugang des Versicherungsscheins. Weicht die Annahme von Ihrem Antrag ab, werden Sie darauf hingewiesen und haben ein Monat Zeit, in Textform zu widersprechen; sonst gilt die Abweichung als genehmigt. Für zusätzliche Digital-Leistungen prüft der Versicherer die Eignung Ihres Fahrzeugs und informiert Sie, bevor Sie sich entscheiden. Beim Online-Antrag werden Sie durch die Schritte geführt, müssen allen Grundlagen zustimmen und erhalten nach der Prüfung eine Rückmeldung sowie im Fall der Annahme den Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wann kommt der Versicherungsvertrag zustande?
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Versicherer Ihren Antrag annimmt. In der Regel geschieht das durch Zugang des Versicherungsscheins.
Was kann ich tun, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Sie werden im Versicherungsschein deutlich auf die Abweichung, die Rechtsfolgen und Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen. Sie können innerhalb eines Monats ab Zugang des Versicherungsscheins in Textform widersprechen. Tun Sie das nicht, gilt die Abweichung als genehmigt.
Kann ich meinen Online-Antrag nach dem Absenden noch ändern?
Nein. Haben Sie den Antrag an uns gesandt, können Sie Ihre Eingaben nicht mehr ändern. Vor dem Absenden sollten Sie Ihre Eingaben sorgfältig prüfen und allen Vertragsgrundlagen, Informationen und Erklärungen zustimmen.
Wie entsteht ein Vertrag über Digital-Leistungen?
Der Versicherer prüft anhand technischer Daten, ob Ihr Fahrzeug geeignet ist, und informiert Sie. Sie entscheiden dann, ob Sie die Digital-Leistungen wünschen. Der Vertrag kommt zustande, indem der Versicherer oder der Dienstleister Ihren Antrag annimmt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026