Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind neben dem im Versicherungsschein genannten Fahrzeug auch das mitgeführte Gepäck, ein Wohnwagen, ein Gepäck- oder Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse, ein Fahrradträger sowie die mitgeführte Ladung versichert – ausgenommen ist Ladung, die gewerblichen Zwecken dient.
Versichert sind:
- das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug
- mitgeführtes Gepäck
- ein mitgeführter Wohnwagen oder ein Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse
- ein mitgeführter Fahrradträger
- Ladung, die von dem versicherten Fahrzeug/Fahrzeuggespann mitgeführt wird, jedoch keine Ladung für gewerbliche Zwecke
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur das eingetragene Fahrzeug selbst, sondern auch das mitgeführte Gepäck sowie einen mitgeführten Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse. Ebenfalls versichert sind ein mitgeführter Fahrradträger und die mitgeführte Ladung. Nicht versichert ist jedoch Ladung, die gewerblichen Zwecken dient.
Häufige Fragen
Ist ein mitgeführter Wohnwagen oder Anhänger mitversichert?
Ja. Versichert sind ein mitgeführter Wohnwagen oder ein Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger, sofern dieser eine starre Deichsel und eine Achse hat.
Ist die transportierte Ladung mitversichert?
Ladung, die vom versicherten Fahrzeug oder Fahrzeuggespann mitgeführt wird, ist versichert. Ausgenommen ist jedoch Ladung für gewerbliche Zwecke.
Sind Gepäck und Fahrradträger vom Schutz umfasst?
Ja. Sowohl mitgeführtes Gepäck als auch ein mitgeführter Fahrradträger zählen zu den versicherten Gegenständen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026