Wer bei der Kfz-Umweltschadenversicherung der Neodigital einen Schadenfall bemerkt, der zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz führen kann, muss dies dem Versicherer unverzüglich anzeigen – und zwar auch dann, wenn noch keine Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhoben wurden. Zusätzlich bestehen umfassende Aufklärungspflichten etwa zur Information an die Behörde und zu Ansprüchen Dritter.
Einen Schadenfall, der zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz führen kann, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn noch keine Ansprüche gegen Sie erhoben wurden.
Sie müssen den Versicherer insbesondere unverzüglich und umfassend aufklären über:
- die Information an die zuständige Behörde, zu der Sie nach dem Umweltschadensgesetz verpflichtet sind,
- das Tätigwerden der Behörde, um einen Umweltschaden zu vermeiden, zu begrenzen oder zu sanieren,
- Ansprüche, die Dritte Ihnen gegenüber geltend machen, um einen Umweltschaden zu vermeiden, zu begrenzen oder zu sanieren.
Was bedeutet das konkret?
In der Kfz-Umweltschadenversicherung müssen Sie dem Versicherer einen möglichen Umweltschadenfall sofort melden – auch wenn noch niemand Forderungen gegen Sie stellt. Außerdem müssen Sie den Versicherer umfassend und unverzüglich informieren, etwa über Ihre Meldung an die Behörde, über deren Maßnahmen und über Ansprüche Dritter. So kann der Versicherer den Fall rechtzeitig beurteilen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Schaden auch melden, wenn noch keine Forderungen gestellt wurden?
Ja. Einen Schadenfall, der zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz führen kann, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen – auch dann, wenn gegen Sie noch keine Ansprüche erhoben wurden.
Worüber muss ich den Versicherer besonders aufklären?
Sie müssen unverzüglich und umfassend über die vorgeschriebene Information an die zuständige Behörde, über das Tätigwerden der Behörde zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens sowie über Ansprüche informieren, die Dritte Ihnen gegenüber geltend machen.
Wie schnell muss die Meldung erfolgen?
Die Anzeige des Schadenfalls und die Aufklärung des Versicherers müssen unverzüglich erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026