Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind der Versicherungsnehmer, der Fahrer und alle weiteren Insassen des versicherten Fahrzeugs sowie der Halter geschützt. Stirbt eine dieser Personen, sind zusätzlich die Hinterbliebenen mit ihren gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen mitversichert.
Versichert sind:
- Sie als Versicherungsnehmer,
- der Fahrer und alle weiteren Insassen des bei uns versicherten Fahrzeugs und
- der Halter.
Stirbt eine dieser Personen, sind auch die Hinterbliebenen mit ihren gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst mehrere Personen rund um das versicherte Fahrzeug: den Versicherungsnehmer selbst, den Fahrer, alle weiteren Insassen sowie den Halter. Verstirbt eine dieser Personen, gilt der Schutz auch für deren Hinterbliebene im Rahmen ihrer gesetzlichen Hinterbliebenenansprüche.
Häufige Fragen
Welche Personen sind über diesen Versicherungsschutz abgedeckt?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, der Fahrer und alle weiteren Insassen des versicherten Fahrzeugs sowie der Halter.
Sind auch Mitfahrer im Fahrzeug mitversichert?
Ja, der Fahrer und alle weiteren Insassen des bei uns versicherten Fahrzeugs sind versichert.
Was gilt, wenn eine versicherte Person stirbt?
Im Todesfall einer dieser Personen sind auch die Hinterbliebenen mit ihren gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026