Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa Verschleiß, Vorschäden, Folgeschäden wie Wertminderung oder Nutzungsausfall sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Auch bei Kraftfahrzeug-Rennen, Krieg, inneren Unruhen oder Kernenergie besteht kein Schutz. Wer den Versicherungsfall durch Alkohol oder berauschende Mittel verursacht oder die Entwendung ermöglicht, muss mit einer Leistungskürzung rechnen.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden
- Vorschäden
- Folgeschäden wie Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall
- Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sowie an Übungsfahrten zu diesen Rennen
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg" schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). Aber: Spätschäden vergangener Kriege, die an versicherten Sachen entstehen, bleiben versichert. Beispiel: Ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und beschädigt Ihr Fahrzeug.
- Schäden durch Kernenergie
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:
- Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei.
- Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder der mitversicherten Sachen.
Besteht nach den Bedingungen der Kasko oder des Schutzbriefs mehrfacher Versicherungsschutz für das Fahrzeug oder für seine Teile? Dann können Sie die Leistung nur einmal verlangen. Wir leisten nach den für Sie günstigeren Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden ist gedeckt: Verschleiß, Vorschäden, bestimmte Folgeschäden und Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug sind ausgeschlossen, ebenso vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden durch Rennen, Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie. Grob fahrlässig verursachte Schäden werden zwar grundsätzlich ersetzt, jedoch bei Alkohol- oder Rauschmittelkonsum sowie bei ermöglichter Entwendung entsprechend dem Verschulden gekürzt. Bei mehrfachem Versicherungsschutz kann die Leistung nur einmal, nach den günstigeren Bedingungen, verlangt werden.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Ja, grundsätzlich wird auch bei grob fahrlässig herbeigeführtem Versicherungsfall geleistet. Bei einem Schaden durch Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln oder wenn Sie die Entwendung des Fahrzeugs oder der mitversicherten Sachen ermöglichen, wird die Leistung jedoch entsprechend Ihrem Verschulden gekürzt.
Sind Schäden durch alte Weltkriegsmunition versichert?
Ja. Spätschäden vergangener Kriege an versicherten Sachen bleiben versichert – zum Beispiel, wenn ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und Ihr Fahrzeug beschädigt. Schäden durch aktuellen Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen und auch Cyberkrieg sind dagegen ausgeschlossen.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Mietwagen?
Nein, Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch Folgeschäden wie Nutzungsausfall werden nicht ersetzt.
Was passiert, wenn für das Fahrzeug mehrfacher Versicherungsschutz besteht?
Besteht nach den Bedingungen der Kasko oder des Schutzbriefs mehrfacher Versicherungsschutz für das Fahrzeug oder seine Teile, können Sie die Leistung nur einmal verlangen. Es wird nach den für Sie günstigeren Bedingungen geleistet.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026