In der Kaskoversicherung von Neodigital sind Ihr Fahrzeug, seine fest verbauten Bestandteile sowie bestimmtes Zubehör und die private Ladeausrüstung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs abgesichert – wobei für die Ladeausrüstung eine Entschädigungsgrenze von 5.000 € je Schadenfall gilt und lose Sachen wie Gepäck, Brille oder Ladung grundsätzlich nicht versicherbar sind.
Versichert in der Kaskoversicherung sind:
- Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile
- Zubehör
- Private Ladeausrüstung
Für welche Schadenereignisse Versicherungsschutz besteht, ist getrennt für die Teilkasko und für die Vollkasko geregelt. Welchen Versicherungsumfang Sie mit uns vereinbart haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile
Sie haben Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Bestandteile Ihres Fahrzeugs sind wie Ihr Fahrzeug versichert. Voraussetzungen für die Mitversicherung sind:
- Die Bestandteile sind nach dem Gesetz zulässig und
- sie sind im Fahrzeug fest eingebaut oder sie sind am Fahrzeug fest angebaut.
Beispiele: Bordelektronik, integrierte Verglasung, integrierte Fahrzeugassistenz- und Infotainmentsysteme, Akku zum Antrieb des Elektrofahrzeugs, integrierte Innen- und Außenausstattung (ohne lose Sachen). Aber auch Dach-/Heckträger (etwa Fahrradträger), Dachkoffer oder Vorzelt.
Zubehör
Auch bestimmtes Zubehör ist mitversichert. Die Mitversicherung setzt Folgendes voraus: Für den Schaden war ein Ereignis ursächlich, das gleichzeitig einen versicherten Kaskoschaden am bei uns versicherten Fahrzeug verursacht hat.
Versicherungsschutz besteht für:
- Kindersitze
- Schutzhelme
- Motorrad-Schutzbekleidung des Fahrers und des Beifahrers bei Krafträdern (einschließlich Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes. Zum Beispiel Motorrad-Stiefel oder Motorrad-Jacke
- Sachen, deren Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder die dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Pannenhilfe dienen (zum Beispiel mobile Ladegeräte)
Hinweis für Elektro- und Hybridfahrzeuge: Fest installierte Ladeeinrichtungen, wie etwa eine Wallbox, sind kein Zubehör. Für sie besteht aber Versicherungsschutz als private Ladeausrüstung.
Private Ladeausrüstung
Für die private Ladeausrüstung Ihres bei uns versicherten Elektro- oder Hybridfahrzeugs gilt: Sie haben Versicherungsschutz für
- fest installierte Wallboxen und Induktionsplatten
- mobile Ladegeräte
- Ladekabel und Ladekarten
Die Entschädigung ist auf insgesamt 5.000 € je Schadenfall begrenzt. Die Mitversicherung setzt zudem Folgendes voraus: Sie sind der Eigentümer dieser Sachen. Für diese Sachen besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz (zum Beispiel über eine Gebäude- oder eine Hausratversicherung). Für Ladekabel und Ladekarten leisten wir ohne diese Einschränkungen.
Sofern gleichzeitig Versicherungsschutz über die Regelungen zur Mitversicherung von Zubehör besteht, wenden wir die für Sie günstigere Bestimmung zum Zubehör an.
Nicht versicherbare Sachen
Alle anderen Sachen sind nicht versicherbar. Beispiele: Brieftasche, Brille, Geschirr, Gepäck, Nahrungsmittel, Ladung, Tasche, mobile technische Geräte, Sportgeräte, Zahlungsmittel.
Aber: In der NEO L Leistungserweiterung sind diese Sachen versichert, wenn die Voraussetzungen der Eigenschadenversicherung vorliegen.
Was bedeutet das konkret?
Die Kaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug samt fest eingebauter oder angebauter Bestandteile. Zusätzlich sind bestimmtes Zubehör wie Kindersitze, Schutzhelme oder gesetzlich vorgeschriebene Sachen mitversichert, wenn gleichzeitig ein versicherter Kaskoschaden am Fahrzeug entsteht. Für die private Ladeausrüstung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen gibt es Schutz bis 5.000 € je Schadenfall, sofern Sie Eigentümer sind und kein anderer Schutz besteht. Lose Sachen wie Gepäck oder Brille sind grundsätzlich nicht versicherbar, in der NEO L Leistungserweiterung aber unter den Voraussetzungen der Eigenschadenversicherung abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist eine Wallbox über die Kaskoversicherung mitversichert?
Ja. Fest installierte Wallboxen zählen zwar nicht zum Zubehör, sind aber als private Ladeausrüstung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs versichert – bis zu insgesamt 5.000 € je Schadenfall, sofern Sie Eigentümer sind und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Sind Kindersitz und Schutzhelm in der Kaskoversicherung abgedeckt?
Ja, Kindersitze und Schutzhelme sind als Zubehör mitversichert. Voraussetzung ist, dass das Ereignis gleichzeitig einen versicherten Kaskoschaden am versicherten Fahrzeug verursacht hat.
Ist mein Gepäck im Auto über die Kasko versichert?
Grundsätzlich nein. Sachen wie Gepäck, Tasche, Brille oder mobile technische Geräte sind nicht versicherbar. In der NEO L Leistungserweiterung sind sie jedoch versichert, wenn die Voraussetzungen der Eigenschadenversicherung vorliegen.
Bis zu welchem Betrag ist die private Ladeausrüstung versichert?
Die Entschädigung für die private Ladeausrüstung ist auf insgesamt 5.000 € je Schadenfall begrenzt. Für Ladekabel und Ladekarten leisten wir ohne die genannten Einschränkungen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026